Lohnt sich eine Rürup/Basisrente?

In diesem Blogbeitrag schauen wir uns die Vor- und Nachteile einer Rürup-Rente genauer an. Dazu vergleichen wir die Rürup-Rente auch mit einem ETF-Depot und schauen, mit welchem Produkt du wirtschaftlich mehr erreichen kannst. Wir haben schon viele Vergleiche gesehen und mussten leider bei fast allen feststellen, dass die Rürup „schön“ gerechnet wurde. Dies wollen wir in diesem Beitrag vermeiden. Wir möchten aber auch gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass es sich hier um Überschlagsrechnungen handelt, da ein Vergleich der beiden Produkte wirklich schwierig ist.

Was ist die Rürup-Rente?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, verdankt ihren Namen der Rolle des Wirtschaftsprofessors Bert Rürup als Vorsitzender einer Expertenkommission. Diese Kommission untersuchte die Nachhaltigkeit der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, einschließlich privater Vorsorgekonzepte. Mit der Einführung der Basisrente oder Rürup-Rente im Jahr 2005 wurde eine private Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Da Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, war die Rürup-Rente ursprünglich für Selbstständige gedacht. Grundsätzlich kann aber jeder, der in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, eine Rürup-Rente abschließen, aber um es gleich vorweg zu nehmen – es ist nicht für jeden sinnvoll.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Während Riester sowie die Entgeltumwandlung zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und die Flex- oder auch ETF-Rentenversicherung zur dritten Schicht der Altersvorsorge zählen, gehört die Basisrente, auch Rürup genannt, zur ersten Schicht der Altersvorsorge.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung basiert die Rürup-Rente nicht auf dem Umlageverfahren, sondern auf einem kapitalgedeckten Vertrag. Das bedeutet: In der Ansparphase zahlt man regelmäßig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) Geld für sich selbst in den Vertrag ein, aus dem später die Rente ausgezahlt wird. Flexible Zuzahlungen sind bei den meisten Verträgen ebenfalls möglich. Diese Ansparphase zeichnet sich vor allem durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu 27.566 € im Jahr 2024 aus.

Die Rentenphase beginnt dann frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Das angesparte Kapital wird dann in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung wie bei der ETF-Rentenversicherung ist nicht möglich. Die Rentenzahlungen unterliegen wie die gesetzliche Rente der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und ggf. der Beitragspflicht zur Krankenversicherung. Privatversicherte und gesetzlich Pflichtversicherte müssen auf die Bezüge aus der Rürup-Rente keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen. In der Rentenphase wird logischerweise das angesparte Kapital benötigt, um die Rente auszuzahlen. Dazu kann das Kapital entweder in einen Deckungsstock der Versicherung eingezahlt werden (hier ist die Verzinsung geringer, die Allianz erzielte im Jahr 2022 eine Gesamtverzinsung von 3,5 %) oder das Geld kann weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleiben. Im Idealfall erzielt das Kapital dann Renditen, die zu einer Erhöhung der tatsächlich ausgezahlten Rente führen.

Mit der Rürup können auch weitere Risiken abgesichert werden. Dazu gehört zum Beispiel der Hinterbliebenenschutz. Allerdings ist die Absicherung solcher Risiken meist sehr teuer. Auch von einer Kombination von Rürup mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte man Abstand nehmen. Diese Kombinationsverträge sind vor allem bei Provisionsberatern beliebt, die dann die doppelte Provision kassieren. Selten hat die gleiche Versicherungsgesellschaft allerdings bei beiden Versicherungen das beste Angebot. Auch die Kündigungsmöglichkeiten sind dann eingeschränkt und damit die Flexibilität. Allerdings kann es steuerliche Vorteile haben, da dann die BU ebenfalls als Sonderausgaben angesetzt werden kann.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Rürup-Vertrag?

  1. Steuerliche Absetzbarkeit

Rürup-Verträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Im Alter zahlst Du dafür Steuern auf die ausgezahlte Rente. Da viele Menschen in der Rentenphase ein geringeres Einkommen haben, lohnt sich das. 2024 können bis zu 27.566 € pro Person für die Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird seit 2023 zu 100 % berücksichtigt. Bei Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag um die bereits gezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen, um den aktuell steuerlich förderfähigen Betrag zu erhalten. Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis hängt von den jährlichen Einzahlungen, dem Einkommen und dem persönlichen Steuersatz ab. Je höher der Grenzsteuersatz ist, desto mehr lohnt sich die steuerliche Absetzbarkeit.

Zu versteuerndes Einkommen

Grenzbelastung (2024)

Was nach der Steuer vom Einkommen bleibt

40.000 €

32,30 %

32.505 €

45.000 €

34,11 %

35.845 €

50.000 €

35,93 %

39.094 €

55.000 €

37,74 %

42.252 €

60.000 €

39,55 %

45.320 €

65.000 €

41,36 %

48.297 €

70.000 €

42,00 %

51.203 €

 

  1. Flexible Beitragszahlungen

Je nach Vertrag sind monatliche Beitragszahlungen bereits ab 10 Euro möglich. Außerdem sind fast immer flexible Zuzahlungsoptionen möglich, d.h. wenn man kurzfristig noch steuerliche Möglichkeiten nutzen möchte, weil man z.B. besonders viel verdient hat und dadurch der Grenzsteuersatz deutlich steigt, ist dies möglich.

  1. Hartz-IV-Sicherheit

Wer in eine finanzielle Krise gerät und auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, dessen Rürup-Rente wird in der Ansparphase nicht als Vermögen angerechnet. Das eingezahlte Kapital der Rürup-Rente kann also bei Insolvenz, Pfändung oder Anrechnung auf Hartz-IV nicht verwertet werden. Gerade gegenüber Aktien ist dies ein großer Vorteil, da hier nur der Freibetrag gilt. In der Rentenphase ist der Pfändungsschutz auf den Pfändungsfreibetrag begrenzt (bis Juni 2024: 1.402,28 Euro).

  1. Flexible Gestaltung

Im Vergleich zur Riester-Rente bietet die Basisrente mehr Wahlfreiheit, da keine Garantierente gewählt werden muss. Tarife mit Garantie schützen zwar weitgehend vor dem Verlust des eingezahlten Kapitals, allerdings erkauft man sich diese Sicherheit mit einem deutlich geringeren Renditepotenzial. Wir persönlich würden daher immer eine Rürup ohne Garantie wählen. Flexibel ist man auch bei der Gestaltung der Assets im Versicherungsmantel. Besonders gut gefällt uns, dass 100 % Aktien-ETFs möglich sind, was bei einem Anlagezeitraum von mehr als 15 Jahren auch immer unsere erste Wahl wäre.

Wie bei der ETF-Rentenversicherung gilt auch bei Rürup der Vorteil, dass im Versicherungsmantel steuerfrei umgeschichtet werden kann. Möchte man beispielsweise kurz vor Renteneintritt auf risikoärmere Anleihen-ETFs setzen, ist dies steuerfrei möglich.

  1. Absicherung des Langlebigkeitsrisikos

Wie unsere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung später zeigen wird, lohnt sich eine Basisrente vor allem dann, wenn man lange lebt. Mit der Basisrente hat man die Sicherheit, lebenslang garantierte Rentenzahlungen zu erhalten, wie in der gesetzlichen Rente.

Was sind die Nachteile der Rürup-Rente?

  1. Nur monatliche Rente

Anders als bei der ETF-Rentenversicherung oder der Riester-Rente ist bei der Rürup-Rente keine Kapitalauszahlung möglich. Stattdessen erhält man bei der Rürup-Rente wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine lebenslange monatliche Rente. Wurde keine Rentengarantiezeit vereinbart, fällt das angesparte Kapital der Versichertengemeinschaft zu. In unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung, in der wir die Rürup-Rente mit einem ETF-Sparplan vergleichen, ist dies auch der größte Nachteil.

  1. Nicht kündbar

Wer einmal einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, bekommt das Geld erst im Alter ausgezahlt. Rürup-Verträge sind unkündbar, eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Dies wurde vom Gesetzgeber bewusst so gestaltet, damit das Geld auch wirklich für das Alter gesichert ist. Dies kann z.B. auch ein Vorteil für Menschen sein, die nicht so gut mit Geld umgehen können.

  1. Nicht vererbbar, beleihbar, verpfändbar

Die Rürup-Rente kann grundsätzlich nicht an Hinterbliebene ausgezahlt oder vererbt werden, es sei denn, man schließt eine kostenpflichtige Zusatzklausel ab. Dies gilt auch in der Ansparphase. Ohne kostenpflichtige Zusatzklausel verfällt das angesparte Vermögen. Auch eine Beleihung oder Verpfändung des Guthabens ist z.B. bei einer angestrebten Finanzierung nicht möglich.

  1. Teure Provisionstarife

Der größte Nachteil der Rürup-Rente ist, dass es sich bei fast allen am Markt verkauften Tarifen um Provisionstarife (auch Bruttotarife genannt) handelt. Bei Provisionstarifen sind die Kosten für den Kunden besonders hoch, so dass sich ein Abschluss aus unserer Sicht nie lohnt – hier verdient nur der Versicherungsberater. Allerdings, und das ist gleichzeitig der Vorteil, gibt es auch die Möglichkeit, Nettopolicen abzuschließen, die für den Verbraucher einen enormen finanziellen Vorteil bieten. Zwar muss man bei einer Nettopolice ein Honorar an den Versicherungsberater zahlen, aber bei einer Rürup-Police bieten Berater das Ganze je nach Aufwand schon ab 300 Euro an. Bei Honoraren über 1.000 Euro sollte man skeptisch werden. Übrigens: Das Honorar kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (keine Steuerberatung).

ETF-Depot vs. Rürup: Wer hat finanziell die Nase vorn?

Kurze Antwort: Es ist kompliziert. Vor allem zwei Faktoren spielen eine Rolle: 1. wie alt man wird und 2. welche Steuern man im Alter zahlt.

Dennoch wollen wir die Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht vorenthalten. Hilfsrechnungen zu unserem Vergleich, kannst du auch in Berechnung ETF-Depot vs. Rürup nachvollziehen. Schon bei unserem Vergleich der ETF-Rentenversicherung mussten wir einige Annahmen treffen. Bei der Rürup-Rente müssen wir noch weitere Annahmen treffen und einige Vereinfachungen berücksichtigen. Wir wählen für beide Anlagen die gleichen ETFs mit einer TER von 0,2 % und einer jährlichen Rendite des ETFs nach ETF-Kosten von 6 %.

Allgemeine Annahmen:

  • Anlagedauer bis zur Auszahlung: 38 Jahre
  • Monatliche Sparrate: 200 €
  • Monatliche Zinsperiode

Annahmen des ETF-Sparplans:

  • Keine Depot-/Orderkosten
  • Keine Umschichtungen während der Laufzeit
  • Keine Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages
  • Keine Berücksichtigung der Vorabpauschale

Ergebnis des ETF-Depots

Einzahlungen

91.700 € *

Zinsen

263.757 €

Endkapital vor Steuern

355.457 €

*inklusive Startguthaben von 500 € im Vergleich zur ETF-Rentenversicherung, da man kein Honorar bezahlen musste

Annahmen der Rürup (Nettopolice):

  • Honorar von 500 € für den Berater
  • Kosten des Versicherungsmantels 0,46 % (ohne ETF-Kosten)
  • Garantierter Rentenfaktor 25,91
  • Grenzsteuersatz in der Ansparphase 42 %
  • Steuersatz in der Auszahlungsphase 26,375 % (wie ETF-Depot)
  • Steuererstattungen werden in ein separates ETF-Depot zu oben genannten Konditionen gepackt

Für die Rürup-Rente haben wir in unserem Vergleich den Tarif der Continentale BasisRente Invest herangezogen. Die getroffenen Annahmen beinhalten eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich positiv oder negativ auf die Rendite der Rürup-Rente auswirken können. Neben dem persönlichen Steuersatz spielt der Rentenfaktor eine wesentliche Rolle, der zusammen mit dem Endkapital die Höhe der monatlichen Auszahlung bestimmt. Und genau hier liegt das Problem: Weder der Versicherte noch der Lebensversicherer wissen bei Abschluss der Rürup-Rente genau, wie hoch die Überschussbeteiligung ausfallen wird. Die Anbieter kalkulieren in der Regel sehr vorsichtig, so dass Überschüsse die Regel sind. Die Berechnung der Überschüsse und ihre Verteilung auf die einzelnen Versicherungsverträge sind im Handels-, Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht gesetzlich geregelt. In unserem Beispiel beträgt der garantierte Rentenfaktor 25,91, was zu einer monatlichen Rente von 752 € zu Beginn führen würde (290.304 € / 10.000 * 25,91).

Ergebnis der Rürup:

Einzahlungen

91.200 €

Zinsen

199.104 €

Endkapital vor Steuern

290.304 €

Wie in den Annahmen erwähnt, möchten wir die Steuererstattungen auf ein ETF-Depot einzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich somit folgendes Ergebnis

Ergebnis des ETF-Depots durch Steuererstattungen:

Einzahlungen

40.128 €

Zinsen

114.134 €

Endkapital vor Steuern

152.262 €

Für die Rürup ergibt sich somit ein Gesamtvermögen von 442.566 € (290.304 € + 152.262 €). Also knapp 100.000 € mehr als im ETF-Depot. Viele andere Vergleiche enden hier, um die Vorteilhaftigkeit der Rürup zu bewerben. Warum wir hier nicht aufhören?

Weil das Vermögen im ETF-Depot mehr wert ist, weil es viel flexibler eingesetzt werden kann. Über das Geld im ETF-Depot kannst du sofort voll verfügen, das Geld im Rürup-Depot kannst du nur verrenten lassen. Wir wollen uns ab hier 3 Betrachtungsperspektiven anschauen.

Betrachtungsperspektive 1:

Wir gehen davon aus, dass das Geld im Rentenalter nicht mehr verzinst wird, da wir in dieser Betrachtungsperspektive die Sicherheit der Rente in den Vordergrund stellen. Wir würden dies nicht empfehlen, aber für diese Betrachtungsperspektive wollen wir den Vergleich anstellen. Zudem wäre dieses Szenario bei der Rürup-Rente gar nicht möglich, da das Geld zumindest im Deckungsstock der Versicherung weiter verzinst wird. Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 20 Jahren ergeben sich folgende Zahlungen, mit welchen der Kapitalstock in den ETF-Depots vollständig aufgebraucht wäre:

Monatliche Brutto-Rente (20 Jahre Rentenzeit)

ETF-Depot

1.481 €

Rürup-Rente

752 €

ETF-Depot durch Steuererstattungen

643 €

Summe aus Rürup und ETF-Depot

1.395 €

Der Vergleich zeigt, dass das ETF-Depot leicht die Nase vorn hat. Rechnet man jedoch mit einer Überschussbeteiligung des Versicherers, so liegt die Gesamtrente der Rürup-Rente vermutlich höher. Geht man von einer Lebenserwartung von 30 Jahren aus, so ergibt sich folgende Berechnung:

Monatliche Brutto-Rente (30 Jahre Rentenzeit)

ETF-Depot

987 €

Rürup-Rente

752 €

ETF-Depot durch Steuererstattungen

429 €

Summe aus Rürup und ETF-Depot

1.181 €

Dieser Vergleich zeigt den Vorteil der Rürup-Rente, obwohl wir nur den garantierten Rentenfaktor berücksichtigt haben. Mit einer möglichen Überschussbeteiligung würde sich der Vorteil noch deutlich erhöhen. Dieses Beispiel zeigt auf jeden Fall, dass sich eine Rürup-Rente umso mehr lohnt, je älter man wird.

Betrachtungsperspektive 2:

Bei dieser Berechnung gehen wir davon aus, dass das erwirtschaftete Kapital weiterhin mit 6 % verzinst wird und wir „unendlich“ leben, d.h. wir berechnen die ewige Rente mit einem online Hilfsrechner für das ETF-Depot. Mit dieser Rente können wir beim ETF-Depot zeitlich unbegrenzt bei gleichzeitigem Kapitalerhalt rechnen.

Monatliche Brutto-Rente

ETF-Depot

1.768 € *

Rürup-Rente

752 €

ETF-Depot durch Steuererstattungen

758 € *

Summe aus Rürup und ETF-Depot

1.510 €

*bei dieser Rentenhöhe bleibt das Kapital unter der Berücksichtigung der jährlichen Verzinsung von 6 % vollständig erhalten

Dieser Vergleich zeigt, dass das ETF-Depot der Rürup-Rente überlegen ist. Allerdings gibt es hier noch zwei Faktoren, die das Ergebnis der Rürup-Rente verbessern können. Auch bei der Rürup-Rente können wir mit steigenden Renten rechnen, denn auch hier wird der Kapitalstock im Laufe der Zeit größer, entweder in dem das Kapital in den Deckungsstock der Versicherung eingezahlt oder das Geld weiterhin am Kapitalmarkt investiert wird. Zudem gibt es noch die Möglichkeit der Überschussbeteiligung.

Betrachtungsperspektive 3:

Der große Unterschied zwischen ETF-Depot und Rürup besteht darin, dass der verbleibende Kapitalstock des ETF-Depots vererbt werden kann, während er bei der Rürup-Rente der Versicherung zufließt. Diese Vergleichsbetrachtung wird allerdings noch komplexer.

Im folgenden Beispiel gehen wir davon aus, dass wir nach Renteneintritt noch 20 Jahre leben und in dieser Zeit die Rürup-Rente beziehen können. Unser ETF-Depot mit Steuererstattungen möchten wir in diesem Zeitraum (20 Jahre) vollständig aufbrauchen. Aus dem ETF-Depot, das wir mit Steuererstattungen aufgebaut haben, ergibt sich für die nächsten 20 Jahre eine monatliche Entnahme von 1.100 €. Zusammen mit der Garantierente von 752 € im ersten Monat kommen wir auf eine Bruttorente von 1.888 € im ersten Monat. In den Folgemonaten gehen wir von einer steigenden Rürup-Rente aus, da wir 75 % des Kapitals investiert lassen. Aber Vorsicht: Dies ist nicht bei allen Rürup-Verträgen möglich. Bei vielen Anbietern ist es nicht möglich, in der Rentenphase weiter am Kapitalmarkt investiert zu bleiben.

Würden wir die monatlichen Beträge über die nächsten 20 Jahre aus unserem Depot entnehmen, hätten wir nach den 20 Jahren noch einen Kapitalstock von 261.659 € im Depot, den wir vererben könnten. Bei der Rürup-Rente könnten wir nach 20 Jahren nichts mehr vererben, da das gesamte Depot, das wir mit den Steuererstattungen aufgebaut haben, aufgebraucht ist.

Wie unsere Betrachtungen gezeigt haben, ist das ETF-Depot in fast allen Szenarien überlegen, trotz des scheinbar größeren Kapitalstocks zu Beginn in der Rürup-Rente. Grundvoraussetzung für diesen Vergleich war, dass die Steuererstattung in ein ETF-Depot investiert wird. Dies ist aus unserer persönlichen Sicht die beste Möglichkeit. Wird das Geld stattdessen ausgegeben oder nur auf das Bankkonto gelegt, schneidet die Rürup natürlich deutlich schlechter ab. Auch die Steuern in der Auszahlungsphase haben wir bei diesem Vergleich nicht berücksichtigt. Nur wenn die Steuerbelastung auf Kapitalerträge genauso hoch ist wie die Einkommensteuer, trifft dieser Vergleich zu. Das mag für einige zutreffen, für Gutverdiener mit eventuell zusätzlichen Einkünften aus Immobilien kann diese Betrachtung aber schon wieder falsch sein. Auch hier möchten wir noch einmal betonen, dass es sich nur um eine Überschlagsrechnung handelt. Beim ETF-Depot haben wir die Vorabpauschale weggelassen, die sich nach so langer Zeit spürbar negativ auf die Zinseszinsentwicklung auswirkt. Mit einem gegensätzlichen Effekt haben wir aber auch den Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt. Ist der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, ist ein ETF-Depot aus unserer Sicht immer wirtschaftlicher und sollte zuerst angespart werden.

Was wir aber auf jeden Fall mit Sicherheit sagen können ist, dass sich Provisionsverträge in keinem Fall lohnen. Wir haben von einem Follower einen Vertrag zugeschickt bekommen, den wir Euch nicht vorenthalten wollen. Deshalb vergleichen wir hier die Konditionen der Nettopolice mit der Bruttopolice (Provisionstarif):

 

Bruttopolice*

Nettopolice**

Honorar für den Berater

0 €

500 €

Kosten des Versicherungsmantels

1,35 %

0,46 %

Rentenfaktor

20,81

25,91

*Zusendung eines Followers, Tarif ist von der Swiss Life 772
** Nettopolice aus dem obigen Beispiel (Continentale BasisRente Invest)

Dieser Vergleich soll zeigen, dass eine Bruttopolice der Nettopolice immer unterlegen ist. Allein durch die höheren Kosten des Versicherungsmantels in der Bruttopolice dürfte das zur Verrentung zur Verfügung stehende Kapital deutlich geringer ausfallen. Auch der geringere Rentenfaktor wirkt sich spürbar aus. Nicht selten entgehen dem Kunden durch eine Bruttopolice mehrere 10.000 €, wenn nicht sogar mehrere 100.000 €. Hat man bereits eine Bruttopolice abgeschlossen und ist die Widerrufsfrist von 30 Tagen abgelaufen, lohnt es sich in vielen Fällen dennoch, von der Bruttopolice auf eine Nettopolice umzusteigen. Die Bruttopolice kann zwar nicht mehr gekündigt, aber beitragsfrei gestellt werden.

Unser Fazit zur Rürup-Rente

Kann man die Rürup überhaupt mit dem ETF-Depot vergleichen?

Nein. Wie du in unserem Rechenbeispiel gesehen hast, spielen bei der Vergleichsrechnung viele Faktoren eine Rolle. Unter der Annahme, dass du besonders lange lebst, kann die Rürup rein finanziell attraktiv sein. Sinn und Zweck der Rürup ist es aber auch nicht, das ETF-Depot zu schlagen, sondern deine Rente abzusichern. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rente wäre hier naheliegender.

Für wen macht die Rürup Sinn?

Eine Rürup-Rente kann von jedem beantragt werden, aber sie macht aus unserer Sicht nicht für jeden Sinn. In erster Linie ist aus unserer Sicht eine Rürup sinnvoll für Selbständige, als Alternative zur gesetzlichen Rente. Denn wenn man keine gesetzliche Rente erwarten kann, ist eine Absicherung als Selbständiger mit der Rürup-Rente aus unserer Sicht unverzichtbar. Auch für besser verdienende Angestellte (Grenzsteuersatz > 40 %) kann eine Rürup zur Schließung der Rentenlücke sinnvoll sein. Denn wie wir alle wissen steht die gesetzliche Rentenversicherung auf wackeligen Beinen und das garantierte Rentenniveau liegt nur bei 48 %. Auch wenn man sich z.B. sicher ist, dass man keine Kinder haben möchte und auch sonst niemandem etwas vererben möchte, kann eine Rürup-Rente auch in diesem Fall interessant sein, da man dann das Langlebigkeitsrisiko absichert und kein Kapital durch eine „ausbleibende Erbschaft“ verliert.

Was sollte ich bei Abschluss einer Rürup beachten?

Wie dir unsere Wirtschaftlichkeitsrechnung gezeigt hat, solltest du auf jeden Fall einen Nettotarif bei einem guten Honorarberater abschließen. Außerdem solltest du die Steuerersparnisse in ein ETF-Depot stecken, um einen zusätzlichen Kapitalstock für die Rente aufzubauen.

Letztlich hängt der Abschluss einer Rürup-Rente von der individuellen Situation ab. Viele Faktoren spielen bei der Attraktivität von Rürup eine Rolle. Bei Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung (info@fiducation.de).

Disclaimer: Keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Der Beitrag dient lediglich der Information und Aufklärung.

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