Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
Wir alle haben Versicherungen und wir alle müssen auch Steuern zahlen. Daher stellt sich die Frage, welche Versicherung steuerlich absetzbar ist. In diesem Beitrag erfährst du, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind, wie du sie in deiner Steuererklärung richtig angibst – und worauf du unbedingt achten solltest.

Versicherungen von der Steuer absetzen: So geht’s!
Grundsätzlich gilt: Versicherungen, die der Vorsorge dienen, kannst du in vielen Fällen als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Man unterscheidet hier drei Hauptkategorien:
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Darüber hinaus gibt es noch Versicherungen, die du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kannst.
Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen
1. Gesetzliche Rentenversicherung absetzen
Als Arbeitnehmer findest du deinen Rentenversicherungsbeitrag direkt auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. Seit dem 1. Januar 2023 kannst du die vollen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen. Die Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben.
2. Private Rentenversicherungen absetzen
Hier unterscheiden wir zwischen der Rürup Rente/Basisrente und der Riester. Ob diese Produkte sinnvoll für dich Sinn sind, solltest du individuell prüfen lassen. Zur Rürup Rente haben wir dazu auch einen eigenen Blogbeitrag verfasst, den du hier finden kannst.
Die Rürup-Rente ist das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % steuerlich absetzbar. Der maximal absetzbare Betrag liegt im Jahr 2025 bei 29.343,60 Euro. Dies beinhaltet auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Falls du eine Rürup-Rente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst du die Beiträge nur dann absetzen, wenn mindestens 51 % der Beiträge für die Altersvorsorge verwendet werden. Kombiprodukten stehen wir persönlich aber besonders kritisch gegenüber.
Durch das frühe Ende der Ampel-Regierung kam es leider nicht zur Riester Reform, die leider längst überfällig ist. Auch die neue Bundesregierung nimmt sich eine Reform der Riester vor. Bei der Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) steuerlich geltend machen. Das Finanzamt führt hierbei eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob du mehr durch die staatlichen Zulagen oder den Steuervorteil profitierst.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
In der gesetzlichen Krankenkasse kannst du den vollen Beitrag im Rahmen der anderen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Wenn du privat krankenversichert bist, solltest du wissen: Nicht der gesamte Beitrag lässt sich steuerlich geltend machen. Nur der Anteil, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, kann als sogenannte „Basisabsicherung“ abgesetzt werden. In der Praxis entspricht das meist rund 80 % des gesamten Beitrags. Eine Krankentagegeldversicherung zählt nicht zur Basisabsicherung. Sie fällt unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kann theoretisch ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden – allerdings nur im Rahmen der geltenden Höchstbeträge.
Versicherungen im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzen
Neben Kranken- und Pflegepflichtversicherungen gibt es noch weitere Versicherungen, die theoretisch steuerlich berücksichtigt werden können – im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen beispielsweise:
- Kfz-Haftpflichtversicherung (Kaskoversicherungen nur bei Selbstständigen absetzbar)
- Risikolebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Praxis bleibt dieser theoretische Steuervorteil allerdings oft aus. Warum? Weil die steuerlich anerkannten Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen schnell erreicht sind:
- 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner
- 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige und Freiberufler
Diese Beträge gelten übrigens pro Person – bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren werden die Höchstbeträge zusammengezählt.
Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ebenfalls unter diese Höchstgrenze fallen und häufig bereits den vollen Betrag ausschöpfen, bleibt meist kein Spielraum mehr für weitere Versicherungen. Wenn du als Angestellter monatlich mehr als ca. 159 Euro zahlst, lohnt sich die Angabe weiterer Versicherungen in der Steuererklärung in der Regel nicht mehr.
Welche Versicherungen lassen sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?
Nicht alle Versicherungen zählen zu den Vorsorgeaufwendungen. Berufsbedingte Versicherungen können bei Angestellten als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben angesetzt werden – und das ohne Höchstgrenze.
Hier ein kompakter Überblick:
- Private Unfallversicherung
50 % der Beiträge sind absetzbar, da sie auch Arbeitswege und Unfälle während der Arbeit abdeckt. - Private Haftpflichtversicherung
Ist der Beitrag in einen privaten und beruflichen Anteil aufgeteilt, kann der berufliche Teil mit Nachweis der Versicherung geltend gemacht werden.
Reine Berufshaftpflicht- oder Diensthaftpflichtversicherungen sind vollständig absetzbar. - Rechtsschutzversicherung
Der Anteil für Arbeitsrechtsschutz ist bei Angestellten steuerlich absetzbar. - Hausratversicherung
Wird ein Arbeitszimmer beruflich genutzt, kann der entsprechende Flächenanteil der Hausratversicherung abgesetzt werden (z. B. 10 % bei 10 m² Arbeitszimmer in 100 m² Wohnung).
Unser Fazit
Versicherungen sollten niemals allein wegen möglicher Steuervorteile abgeschlossen werden. Steuerliche Aspekte können zwar ein angenehmer Nebeneffekt sein, dürfen jedoch nicht im Mittelpunkt der Entscheidung stehen. Wenn Produkte wegen ‚Steuervorteilen‘ beworben werden, profitiert davon meistens eher der Werbende. Viel wichtiger ist es, dass eine Versicherung ein existenzielles Risiko absichert – also einen Schaden oder Verlust, der im Ernstfall die eigene finanzielle Stabilität massiv gefährden würde.
Am wichtigsten für die Steuer sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente (Altersvorsorge) sowie die Kranken- und Pflegepflichtversicherung (Vorsorgeaufwendungen). Andere Versicherungen spielen steuerlich meist nur dann eine Rolle, wenn sie berufsbedingt sind – dann kann der berufliche Anteil voll als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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