Vergünstigte BU durch gesetzlichen Krankenkassenzuschuss
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zweifellos zu den sinnvollen Versicherungen. Denn sie sichert gerade bei jungen Menschen in der Regel das wertvollste Gut ab - die Arbeitskraft. Allerdings gehört die BU auch zu den teureren Versicherungen. Im Internet tauchen immer wieder Versprechen auf, dass man für die BU einen Zuschuss bekommen kann. Ob das stimmt und wie lukrativ das ist, untersuchen wir in diesem Blogbeitrag.

Die BU
Wir ordnen die Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen den „Muss-Versicherungen“ und den „Situationsabhängigen Versicherungen“ ein. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in deinem bisherigen Beruf arbeiten kannst, zahlt dir die BU eine monatliche Rente. Zwar gibt es auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, diese reicht aber oft nicht aus und Du bist gezwungen, auch andere Berufe auszuüben, sofern es Dein Gesundheitszustand zulässt. Statistisch gesehen wird jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig (Deutsche Aktuarvereinigung e.V.). Vor allem psychische Erkrankungen spielen dabei eine große Rolle. Deshalb ist die BU nicht nur für körperlich arbeitende Menschen eine sinnvolle Versicherung. Allerdings ist eine BU alles andere als günstig. Mehr dazu und zu anderen sinnvollen Versicherungen findest du in unserem Versicherungsblogbeitrag.
Das Bonusprogramm der Innovationskasse
Seit dem 1. Februar 2025 bietet die IKK – Die Innovationskasse ein überarbeitetes Bonusprogramm an. Kurzvorweg, wer das alte Bonusprogramm noch kennt, kann vom neuen Programm leider nur enttäuscht werden. Allerdings ist das neue Bonusprogramm nicht mehr zweckgebunden, das heißt du musst diesen Bonus nicht für die Berufsunfähigkeitversicherung verwenden. Das neue Programm basiert auf dem Vorsorgebonus, dem Gesundheitsbonus, dem Kombibonus und dem IK Superbonus.
Vorsorgebonus
Den Vorsorgebonus erhältst du, wenn du die für dein Alter vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen durchführst. Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sodass für dich keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das war auch die Voraussetzung für das alte Bonusprogramm.
Für Männer unter 35 Jahren umfasst dies lediglich die jährliche Zahnvorsorge sowie eine einmalige Gesundheitsvorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 34 Jahren. Frauen unter 35 Jahren haben ab dem vollendeten 20. Lebensjahr zusätzlich Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung der Geschlechtsorgane und ab dem vollendeten 30. Lebensjahr auf eine jährliche Brustkrebsvorsorge.
Des Weiteren zählen auch Schutzimpfungen als Vorsorgemaßnahmen. Hierbei werden jedoch die meisten Schutzimpfungen nicht von der IKK – Die Innovationskasse bezahlt. Pro Vorsorgemaßnahme erhältst du ab dem Alter von 16 Jahren: 40 € je Maßnahme (ab der dritten 30 €, ab der fünften 20 €).
Gesundheitsbonus
Zusätzliche Prämien gibt es für gesunden Lebensstil:
- Aktivcheck: Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio (25 €) oder Teilnahme an einem Präventionskurs (25 €)
- Vitalcheck: Normaler BMI (10 €) oder Nichtraucherstatus (10 €)
- Der Nachweis für BMI und Nichtraucherstatus erfolgt einfach per Unterschrift.
Kombibonus
Die richtige Mischung aus Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen erhöht den Bonus deutlich und macht das Bonusprogramm attraktiv. Wer alle für sein Alter vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt und zusätzlich einen Aktiv- und Vitalcheck erfüllt, profitiert besonders. Beispiel: Ein 30-Jähriger, der zur jährlichen Zahnvorsorge geht, im Fitnessstudio ist und einen normalen BMI hat, erhält statt 75 € ganze 300 €. Es ist also relativ einfach einen Bonus von 300 € zu erhalten.
IK Superbonus
Im dritten Jahr des Bonusprogramms verdoppelt sich die Prämie – das sogenannte Super-Bonusjahr:
- 16–34 Jahre: statt 300 € nun 600 €
- Ab 35 Jahre: statt 350 € nun 700 €
Über drei Jahre ergibt sich so eine durchschnittliche jährliche Prämie von 400 € (bzw. 467 € für über 35-Jährige).
Während der alte Bonus an Kostenbelege gebunden war, kann der neue Bonus frei genutzt werden. Du musst diesen also nicht für deine Berufsunfähigkeitsversicherung verwenden. Der Bonuszeitraum beginnt mit der Mitgliedschaft und dauert 12 Monate. Nach Ablauf bleiben drei Monate Zeit, um das Bonusheft einzureichen. Hier findest du die Bonushefte:
Lohnt sich der Wechsel wegen dem Bonusprogramm?
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für alle gleich und beträgt derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens. Darüber hinaus können die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen, um finanzielle Engpässe auszugleichen und besondere Leistungen zu finanzieren. Die Empfehlung für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 liegt bei 2,5 Prozent, in der Praxis dürfte er darüber liegen. Die Beiträge, also der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag, werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Die IKK – Die Innovationskasse gehört mit einem Beitrag seit dem 01.02.2025 von 3,6 % zu den teureren Krankenkassen. Der günstigste Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,84 %. Der teuerste Zusatzbeitrag beträgt 4,4 %.
Vergleichen wir es dennoch mit dem derzeit günstigsten Angebot auf dem Markt. Im ungünstigsten Fall zahlst du also 0,88 % mehr ((3,6 – 1,84) / 2). Wie bereits erwähnt, wird auch der Zusatzbeitrag zu 50% vom Arbeitgeber und zu 50% vom Arbeitnehmer getragen.
Schauen wir uns das Ganze an einem Rechenbeispiel an. Wir gehen von einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 € in Steuerklasse I aus und vergleichen die günstigste Krankenkasse mit der IKK – Die Innovationskasse.
Bei einem Wechsel von der günstigsten Krankenkasse zur IKK – Die Innovationskasse würdest du also bei einem Einkommen von 50.000 € aktuell 440 € mehr für die Krankenversicherung bezahlen. Bei einem maximalen Zuschuss von 400 € pro Jahr klingt das nicht sonderlich attraktiv. Netto würdest du aber zunächst nur 301 € mehr bezahlen. Woran liegt das?
Der Zusatzbeitrag wirkt sich auf deine Lohnsteuer aus. Denn die Zusatzbeiträge gehören zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben. Je nach Steuerklasse gibt es hier unterschiedlich hohe Pauschalen. Wenn du deine individuellen Parameter berechnen möchtest, empfehlen wir dir den Brutto-Netto-Rechner. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, andere Beiträge im Internet (Stand 26.02.2025) enden an dieser Stelle. Denn steuerlich gibt es noch einen gegenläufigen Effekt. Der Zuschuss ist bis zu 150 € Euro steuerfrei. Darüber hinaus gilt es als Beitragsrückerstattung und mindert den Sonderausgabenabzug. Kürzung des Sonderausgabenabzugs bedeutet in diesem Fall, dass der 150 € übersteigende Teil des Bonus von den gezahlten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wird. Die Krankenkasse meldet dies automatisch an das Finanzamt. Dies hat zur Folge, dass deine Nettobelastung über 301 € liegen dürfte.
Wir halten also fest: Wenn man um die 50.000 € oder mehr verdient, ist das Bonusprogramm überhaupt nicht attraktiv. Unsere Empfehlung wäre dann eher, zu einer Krankenkasse mit einem besonders günstigen Zusatzbeitrag zu wechseln. Verdienst du derzeit 30.000 € oder weniger, weil du zum Beispiel Student bist, finden wir das Bonusprogramm der IKK – Die Innovationskasse dagegen spannend. Denn dann wird der höhere Zusatzbeitrag durch die höhere Bonuszahlung mehr als ausgeglichen. Allerdings ist zu beachten, dass auch andere Krankenkassen ein Bonusprogramm anbieten. Hier sind die Prämien jedoch in der Regel deutlich niedriger.
Was muss ich beim Wechsel beachten?
Wenn du wechseln möchtest, beträgt die Kündigungsfrist zwei volle Monate zum Monatsende. Wenn du dich zum Beispiel am 13. März für einen Wechsel entscheidest, kannst du frühestens zum 1. Juni in die neue Krankenkasse wechseln. Du musst seit dem 01.01.2021 noch nicht einmal mehr deine alte Krankenkasse kündigen. Es genügt ein Antrag bei der neuen Krankenkasse, die dann alles Weitere für dich erledigt.
Sobald deine Mitgliedschaft bei der IKK – Die Innovationskasse beginnt, kannst du vom Bonusprogramm profitieren.
Was mache ich jetzt am besten?
Auf keinen Fall würden wir uns von Angeboten locken lassen, die eine kostenlose BU versprechen, denn kostenlos ist sie nach unseren Berechnungen auf keinen Fall. Leider gibt es Anbieter auf dem Markt, die damit fälschlicherweise werben. Mit dem neuen Bonusprogramm ist die Prämie auch nicht mehr zweckgebunden, das heißt, man muss sie nicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben.
Wenn du dir sicher bist, dass sich ein Wechsel für dich lohnt, weil du zum Beispiel ein geringes Einkommen hast, dann kannst du hier unkompliziert in wenigen Minuten wechseln. Beachte aber, dass du dann die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen musst.
Ansonsten empfehlen wir dir zu einer Krankenkasse mit einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wechseln. Unsere Favoriten haben wir in diesem Blogbeitrag vorgestellt.
Und natürlich solltest du das Thema BU nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse abhängig machen. Wenn du auf deine Arbeitskraft angewiesen bist, solltest du dich auf jeden Fall mit dem Thema auseinandersetzen.
Bist du dir unsicher oder möchtest du unsere Meinung zu deiner Situation? Dann helfen wir dir auch gerne weiter und besprechen deine Situation in einem kurzen Call.
Disclaimer: Der Beitrag dient lediglich der Information und Aufklärung. Der Beitrag stellt keine Steuerberatung dar. Für Fehler wird keine Haftung übernommen.
[…] Wenn dir das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig ist, könnte auch eine gesetzliche Krankenkasse für dich interessant sein, die einen Zuschuss von bis zu 500 € zu deiner BU-Versicherung zahlt. Weitere Informationen dazu findest du in einem gesonderten Blogbeitrag. […]