Überblick: Was ist das neue Altersvorsorgegesetz?

Der Staat plant die Riester-Rente zu reformieren. Dazu sollen ab dem 1. Januar 2027 neue Produkte verfügbar sein. Das Produkt kann der 3. Säule der Altersvorsorge zugeordnet werden und gehört damit zur privaten Altersvorsorge. In diesem Beitrag erklären wir, welche Varianten es gibt und wie das neue Altersvorsorgeprodukt im Detail ausgestaltet werden könnte.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Altersvorsorge, deren Fokus auf der privaten Vorsorge (der 3. Säule) liegt. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, die Gefahr von Altersarmut einzudämmen. Zudem soll das System durch geringere Kosten, weniger Komplexität und höhere Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden.

Entworfen wurde das Gesetz noch unter dem von Christian Lindner geführten Finanzministerium während der Ampel-Koalition. Der Kabinettsbeschluss für das neue Gesetz erfolgte bereits im Dezember 2025. Beratungen im Bundestag gab es im Februar und März 2026. Ein zentrales Ergebnis: Die neue geförderte Altersvorsorge steht künftig auch Selbstständigen offen und es gilt ein Kostendeckel von 1% für das staatlich geförderte Standardprodukt. Damit soll verhindert werden, dass Verbrauchern überteuerte Verträge vermittelt werden – ein häufiger Kritikpunkt am bisherigen Riester-System. Auch deshalb soll es jetzt ein staatliches Standardprodukt geben, das erhöht den Druck auf private Anbieter konkurrenzfähige Produkte anzubieten. Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Der geplante Start des neuen Produktes ist am 1. Januar 2027.

Was sind die 3 Säulen der Altersvorsorge?

In Deutschland wie auch vielen weiteren Ländern wird zwischen drei Säulen der Altersvorsorge unterschieden. Zunächst die öffentlich-rechtliche Altersvorsorge, hier sind bisher wenige Reformen geplant. Lediglich das Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 festgeschrieben, gleichzeitig kommt die sogenannte Mütterrente. Kindererziehungszeiten können damit stärker angerechnet werden. Zudem wird die sogenannte Aktivrente eingeführt. Es ist jetzt einfacher auch bei Rentenbezug steuerfrei weiteres Einkommen in Anstellung zu erzielen.

Daneben gibt es die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind aktuell die wenigsten Änderungen geplant. Unter anderem soll die bAV stärker in kleineren Betrieben verankert werden. Auch wird über sogenannte Opt-out Systeme nachgedacht, hier müsste man aktiv widersprechen. Aktuell sind beispielsweise vermögenswirksame Leistungen eher als Opt-in Systeme ausgestaltet.

Die größte Reform betrifft allerdings die private Altersvorsorge. Vor allem die ursprüngliche Riester-Rente wird komplett auf den Kopf gestellt. Die Rürup wird indirekt reformiert existiert aber weiter. Die sogenannte Basisrente und die private Altersvorsorgeversicherung bzw. Flex werden dagegen nicht reformiert. Solche Lebensversicherungen werden sich daher auch zukünftig höchstens als Nettotarife lohnen – beziehungsweise auf Honorarbasis vermittelt. Wir haben das ganze hier für die Flex und hier für die Rürup durchgerechnet.

Die 3 Säulen der Altersvorsorge Darstellung der drei Säulen der Altersvorsorge

Abschaffung der Riester-Rente (de facto)

Die bisherige Riester-Rente wird abgelöst bzw. grundlegend umgebaut. Als Gründe werden angeführt, dass die Riester-Rente bisher zu kompliziert und zu teuer war und zu geringe Renditen erwirtschaftet hat. 

Neues Herzstück: Das „Altersvorsorgedepot“

Während die Riester früher nur in Form einer Lebensversicherung und mit Garantiepflicht abgeschlossen werden konnte, wird das neue Produkt deutlich flexibler. Es handelt sich um ein staatlich gefördertes Depot, vergleichbar mit einem ETF-Sparplan, das sowohl von der Fonds- als auch von der Versicherungsbranche angeboten werden kann. Zudem wird es keine Garantiepflicht mehr geben, was höhere Renditechancen ermöglicht. Darüber hinaus mischt der Staat jetzt auch mit einem eigenen Angebot mit. Es soll ein Standardprodukt vom Staat angeboten werden, ähnlich wie das beispielsweise auch in Schweden der Fall ist. Dort hat das staatliche Depot Kosten von weniger als 0,1 % pro Jahr. Klar ist, dass auch die anderen Angebote zum Teil deutlich kostengünstiger werden, denn der Staat sieht einen Kostendeckel bei 1 % pro Jahr beim Standardprodukt vor. Neben dem Staat können privatwirtschaftliche Anbieter das Standarddepot anbieten. Das Standdarddepot gilt für Anlegende die selbst keine Auswahl treffen wollen und besteht aus einem chancenreichen, sowie defensiven Investmentvermögen – mit rechtzeitiger Umschichtung vor dem Renteneintritt. Daneben soll es ein Depot ohne Garantie, sowie Garantieprodukte geben. WICHTIG: Hier gibt es keinen Kostendeckel von 1 % und unwissende Kunden können hier auch weiter überteuerte Produkte verkauft bekommen. Während das Produkt ohne Garantie eine echte Neuheit ist, da man jetzt staatlich gefördert in ETFs investieren kann, ist das Garantieprodukt der wirkliche Nachfolger der Riester. Kein Kostendeckel, keine hohe Rendite durch hohe Garantieniveaus von 80 – 100 % der eingezahlten Beiträge und kein Vermögensaufbau nach Inflationsabzug durch eine extrem hohe Risikoaversion. Das Garantieprodukt eignet sich aus unserer Sicht höchstens für Anleger mit einem bevorstehenden Renteneintritt von 5 Jahren und weniger. 

Eine Besonderheit gibt es für alle Depots: Abschlussgebühren werden in Zukunft über die gesamte Laufzeit verteilt. Bisher waren 5 Jahre üblich, was gerade in der Anfangsphase besonders hohe Kosten verursacht und den Zinseszinseffekt geschmälert hat. 

Staatliche Förderung bei der Altersvorsorge

Bisher gab es bei Riester fixe Zulagen vom Staat, auch das ändert sich. In Zukunft wird es eine prozentuale Förderung geben, diese wird allerdings gedeckelt. So profitieren vor allem kleine und mittlere Einkommen, große Einkommen mit hohen Sparquoten bekommen keine staatliche Förderung, allerdings profitieren höhere Einkommen von einem höheren Grenzsteuersatz.

Bis 360 Euro soll es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Zulage vom Staat geben.

Von 360 Euro bis 1.800 Euro soll es 25 Cent Zulage pro eingezahltem Euro vom Staat geben.

Die Gesamtzulage würde damit bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zudem soll es den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro bereits bei einer monatlichen Sparrate von 25 Euro geben.

In den ersten Entwürfen hatten zudem nur Arbeitnehmer Anspruch auf die staatliche Förderung. Nach neuer Gesetzeslage sollen auch Selbstständige von dem neuen Angebot profitieren. Wie bereits bei der Riester bleiben die Vorteile damit für eher einkommensschwache Haushalte mit Kindern am größten. Allerdings jetzt in einer Form, bei der langfristig die Durchschnittsrendite deutlich höher liegen dürfte, insbesondere wenn man auf ETFs als Anlageprodukt setzt.

Nach dem aktuellen Entwurf soll nicht nur die staatlich geförderte Einzahlung von bis zu 1.800 Euro pro Jahr möglich sein. Mit Zulagen läge dann die Einzahlung bei 2.340 Euro. Diese Einzahlungen sollen auch steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sein. Heißt um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Mit der Günstigerprüfung wird hier dann geprüft, lohnen sich die Zulagen mehr oder der Steuervorteil. Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 30 % dürfte die steuerliche Förderung spannender sein. Zusätzlich sollen in demselben Vertrag weitere 5.040 Euro pro Jahr ungefördert eingezahlt werden können. Damit läge die maximale Einzahlung pro Vertrag bei insgesamt 6.840 Euro jährlich.

Darüber hinaus soll auch ein zweiter Vertrag möglich sein. Wird die Förderung bereits mit dem ersten Vertrag vollständig ausgeschöpft, wäre dieser zweite Vertrag zwar ungefördert, könnte aber ebenfalls mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr bespart werden. Insgesamt wären damit Einzahlungen von bis zu 13.680 Euro jährlich beziehungsweise 1.140 Euro pro Monat möglich und das ohne Vorabpauschale und Abgeltungssteuer. Dadurch könnte das Produkt also auch für Personen interessant werden, die relativ viel ansparen, da die fehlende Vorabpauschale und Abgeltungssteuer den Zinseszinseffekt stärker zur Wirkung kommen lassen. 

Auszahlungsphase der „Neuen Riester“

Bisher ist geplant das Kapital in der Auszahlungsphase entweder lebenslang verrenten zu lassen oder aber einen Auszahlungsplan zu bestimmen. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Zudem ist es möglich eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von 30 % des Depotvolumens auszahlen zu können. Zumindest an Lebenspartner ist eine Vererbung in jedem Fall vorgesehen. Bei einer lebenslangen Verrentung kann es mit der Vererbung allerdings für andere Verwandtschaftsgrade schwieriger werden, teilweise müssen hier staatliche Förderungen zurückgezahlt werden. Immerhin geht das Vermögen im Todesfall nicht mehr vollständig verloren, wie es bei der Riester-Rente der Fall war. 

Da zumindest die geförderten Einzahlungen in der Ansparphase steuerfrei sind, muss im Alter die Steuer nachgelagert bezahlt werden, für den geförderten Anteil wird hier die persönliche Einkommenssteuer fällig. Der ungeförderte Anteil unterliegt bei einer Verrentung der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung. Beispiel: Bei einer Rente von 500 Euro sind mit einem Rentenbeginn ab 67 nur 17 % steuerpflichtig. Das heißt 500 x 0,17 = 85 Euro, die mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen. Bei der Einmalauszahlung greift die sogenannte Halbertragsvariante. Nach 12 Jahren Laufzeit und bei einem Alter über 62 Jahren muss hier noch die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz im Alter sollte man daher genau prüfen was sich mehr rechnet – das ETF Depot (30 % Teilfreistellung, Abgeltungssteuer & Vorabpauschale) oder das neue Altersvorsorgedepot (keine Abgeltungssteuer & Vorabpauschale in Ansparphase, dafür später Einkommensteuer). Zudem soll es für alle Personen unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro für das Altersvorsorgedepot geben.

Das sind die Optionen für den „Alten Riestervertrag“

Auch alte Riesterverträge können in das Modell der neuen Förderung übertragen werden. Gerade mit Blick auf die Vererbung, aber auch der Garantieentbindung kann das sehr sinnvoll sein.

Frühstartrente für junge Menschen

Geplant ist, dass Eltern ab Vollendung des sechsten Lebensjahres ihres Kindes ein Altersvorsorgedepot abschließen können. Angelegt wird in das neue Standardprodukt ohne Garantien. Hier zahlt der Staat 10 Euro pro Monat ab dem 6. Lebensjahr ein, dieser Betrag kann nach belieben aufgestockt werden. Ab dem 18. Lebensjahr können diese Depots dann nahtlos an die neue Riester angeknüpft werden und bleiben bis zur Auszahlung im Alter steuerfrei. Das gilt auch für die möglichen Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro von Eltern oder Großeltern pro Jahr. Start ist bereits rückwirkend ab dem Januar 2026 für alle mit Geburtsjahr 2020. Für Kinder ohne Vertrag investiert der Staat automatisch zu 100 % in Aktien, verwaltet wird die Geldanlage von der deutschen Bundesbank. Zudem soll es für alle Personen unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro für das Altersvorsorgedepot geben.

Der Fiducation Altersvorsorgedepotrechner

In folgendem Rechner habt ihr die Möglichkeit mal auszutesten in welchen Szenarien sich das neue Altersvorsorgedepot rechnen kann. Zudem bieten wir am 13. September 2026 auch ein Seminar zum Altersvorsorgedepot an. Der Gewinner erhält sogar einen 20 Euro Amazon Gutschein. Hier geht es zur Anmeldung.

Altersvorsorgedepot vs. ETF-Depot

Vergleiche die mögliche Entwicklung eines Altersvorsorgedepotsmit einem klassischen ETF-Depot.

Deine Angaben

Persönliche Daten
Einkommen
Vereinfachte Berechnung des möglichen Steuervorteils.
Einzahlungsphase
Förderfähig sind in diesem Modell bis zu 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr.
Rendite & Kosten
Wird jährlich bei der steuerpflichtigen Vorabpauschale des ETF-Depots berücksichtigt.
Wird in jedem Auszahlungsjahr auf steuerpflichtige ETF-Erträge angewendet.
Standardwert 3,20 % für 2026. Bei 0 % entsteht im Modell keine Vorabpauschale.
Förderung
Alter aller Kinder unter 18, durch Komma getrennt.So kann die Kinderzulage bis zum 18. Lebensjahr fortgeschrieben werden.
Einmaliger Bonus von 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Auszahlungsphase
Maximal 30 % des AV-Kapitals. Maßgeblich für den Vergleich ist dieNetto-Auszahlung nach Steuern.
Dieser Netto-Betrag wird auch aus dem ETF-Depot entnommen.Dafür wird die erforderliche ETF-Bruttoentnahme inklusive Steuer berechnet.
Gilt in der Auszahlungsphase gleichermaßen für AV-Depot und ETF-Depot.
Verwendung der Steuerersparnis
Ergebnis der Modellrechnung

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Brutto-Rente AV-Depot im 1. Auszahlungsjahr pro Monat
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Brutto-Rente ETF-Depot im 1. Auszahlungsjahr pro Monat
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Staatliche Förderung
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Zusätzlicher Steuervorteil im 1. Jahr
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Vermögensentwicklung bis zum Rentenbeginn
AltersvorsorgedepotETF-Depot
Netto-Rente AV-Depot pro Monat
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Netto-Rente ETF-Depot pro Monat
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Jahresübersicht
JahrAlterAV-DepotETF-DepotFörderungSteuervorteilVorabpauschale ETFSPB genutztSteuer auf Vorabpauschale
Auszahlplan anzeigen

Der Auszahlplan zeigt die Netto-Einmalentnahme im ersten Auszahlungsjahrsowie anschließend die laufenden Entnahmen. Die Brutto-Auszahlung wird nachder Annuitätenlogik konstant gehalten; die Steuer und damit die Netto-Auszahlungkönnen sich durch den jeweiligen Gewinnanteil verändern.

AlterAV Einmal nettoAV StartAV BruttoAV SteuerAV NettoAV RestETF Einmal nettoETF StartETF BruttoETF SteuerETF NettoETF Rest
Hinweis:Dieser Rechner dient ausschließlich zur Orientierung.Die tatsächlichen Ergebnisse können insbesondere aufgrundder individuellen steuerlichen Situation, der tatsächlichenRendite, Kosten und der zukünftigen gesetzlichen Regelungenabweichen. Die Steuerberechnung stellt keine individuelleSteuerberatung dar.
Welche Annahmen liegen der Modellrechnung zugrunde?

Jede Modellrechnung steht und fällt mit ihren Annahmen, die je nachLebenssituation unterschiedlich ausfallen können. Deshalb legen wirhier offen, womit unser Rechner arbeitet. So kannst du die Ergebnissebesser einordnen und erkennst, welche Stellschrauben für den Vergleichzwischen Altersvorsorgedepot (AV-Depot) und normalem Depot besondersrelevant sind.

Übergreifende Annahmen

  • Inflation:Preissteigerungen werden nicht berücksichtigt. Der Rechner arbeitetmit nominalen Beträgen.
  • Anlageform:Beide Varianten werden als thesaurierende Fonds modelliert.Ausschüttungen werden nicht separat berücksichtigt.
  • Rendite und zeitanteilige Anlage:AV-Depot und ETF-Vergleichsdepot werden nach derselbenJahreslogik verzinst. Der zu Jahresbeginn vorhandene Bestanderhält jeweils die volle Jahresrendite. Beim AV-Depot wird zuvordie eingegebene Kostenquote von der erwarteten Rendite abgezogen.Die monatlichen Sparraten werden jeweils am Monatsende investiertund erhalten im Einzahlungsjahr nur eine zeitanteiligeJahresrendite für die noch verbleibenden vollen Monate. EineJanuar-Rate erhält 11/12, eine Februar-Rate 10/12 und eineDezember-Rate im Zuflussjahr noch keine Rendite. Die gesamteRendite wird einmal zum Jahresende gutgeschrieben. StaatlicheFörderung und wiederangelegte Steuererstattungen des AV-Depotswerden erst danach zum Jahresende eingebucht und erhalten imZuflussjahr keine Rendite. Bei einem Basiszins für dieVorabpauschale von 0 % gibt es während der Ansparphase imETF-Depot keinen steuerlichen Abzug aus der Vorabpauschale.
  • Kosten:Beim normalen ETF-Depot werden keine Depot- oder Orderkostenangesetzt. Beim AV-Depot wird die eingegebene jährlicheKostenquote direkt von der erwarteten Jahresrendite abgezogen.Beide Depots verwenden anschließend dieselbe Jahreslogik für dieVerzinsung. Weitere Fondskosten werden nicht nochmals angesetzt;die eingegebene Rendite sollte daher als Rendite nach den fürbeide Varianten gleichermaßen geltenden Fondskosten verstandenwerden.
  • Steuerberechnung und Grundfreibetrag:Für den möglichen Steuervorteil in der Ansparphase wird derEinkommensteuertarif 2026 verwendet. Dadurch wird derGrundfreibetrag von 12.348 € berücksichtigt. Maximal 1.800 € desregulären Eigenbeitrags werden als Sonderausgabenabzug angesetzt.Anschließend erfolgt eine Günstigerprüfung: Eine zusätzlicheSteuererstattung entsteht nur, soweit die tariflicheSteuerentlastung die im jeweiligen Jahr gewährten Zulagenübersteigt. Bei einer tariflichen Entlastung von höchstens 540 €und einer Grundförderung von 540 € gibt es daher keine zusätzlicheSteuererstattung. Sozialabgaben, Kirchensteuer und weiterepersönliche Steuermerkmale werden nicht modelliert.
  • Gleichbleibende Netto-Auszahlungen:Für beide Depots wird die maximal finanzierbare konstante jährlicheNetto-Auszahlung über den gewählten Auszahlungszeitraum ermittelt.Die dafür erforderliche Bruttoentnahme wird in jedem Auszahlungsjahranhand der jeweiligen Steuerlast neu berechnet. Die eingegebene Renditewährend der Auszahlungsphase gilt gleichermaßen für AV-Depot und ETF-Depotund wird jeweils vor der Jahresentnahme auf das verbliebene Kapital angewendet.

Annahmen zum Altersvorsorgedepot

  • Renteneintritt und Auszahlungsbeginn:Die laufende Auszahlung beginnt im Modell mit dem eingegebenenRentenalter.
  • Grundförderung:Der Rechner bildet die Grundförderung mit 50 Cent je Euro für dieersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für den darüberhinausgehenden Eigenbeitrag bis 1.800 € ab. Die maximaleGrundförderung beträgt damit 540 € pro Jahr.
  • Kinderzulage:Für jedes eingetragene Kind werden 300 € pro Jahr berücksichtigt,solange das Kind zu Beginn des jeweiligen Modelljahres noch keine18 Jahre alt ist. Da nur das Alter in ganzen Jahren eingegeben wird,werden Geburtsmonat und unterjährige Anspruchsänderungen nichtabgebildet.
  • Berufseinsteigerbonus:Ist die Option aktiviert und bist du zu Beginn der Modellrechnungjünger als 25 Jahre, wird im ersten Jahr einmalig ein Bonus von200 € berücksichtigt.
  • Gefördertes und ungefördertes Kapital:Das AV-Depot wird intern in zwei Töpfe getrennt. ReguläreEigenbeiträge werden bis zum jährlichen Förderrahmen von 1.800 €dem geförderten Topf zugeordnet; darüber hinausgehende Einzahlungenlanden im ungeförderten Topf. Staatliche Zulagen werden demgeförderten Topf zugerechnet. Eine zusätzliche Steuererstattungentsteht erst nach der steuerlichen Günstigerprüfung gegen dieZulagen. Wird diese Steuererstattung ins AV-Depot reinvestiert,füllt sie zunächst einen noch offenen Einzahlungsrahmen bis 1.800 €auf; sie löst im selben Jahr jedoch keine weitere Förderung oderrekursive Steuererstattung aus.
  • Besteuerung des geförderten Teils:Laufende Auszahlungen, die auf den geförderten Topf entfallen,werden vollständig als zusätzliches steuerpflichtiges Einkommenbehandelt.
  • Besteuerung des ungeförderten Teils:Beim ungeförderten Topf wird nur der modellierte Gewinnanteil derAuszahlung besteuert. Beträgt die Ansparzeit mindestens zwölf Jahreund beginnt die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren, werden im Modellnur 50 % dieses Gewinnanteils steuerlich angesetzt(Halbeinkünfteverfahren). Andernfalls wird der volle Gewinnanteilangesetzt. Die Gewinnquote wird über den durchschnittlichenGewinnanteil des ungeförderten Topfs ermittelt.
  • Einmalauszahlung:Der eingegebene Prozentsatz (maximal 30 %) bestimmt die Bruttoentnahmeaus dem AV-Depot. Sie wird proportional aus gefördertem und ungefördertemKapital entnommen und nach den jeweiligen AV-Steuerregeln versteuert.Aus dem so ermittelten Netto-Auszahlungsbetrag wird anschließend dieerforderliche Bruttoentnahme aus dem ETF-Depot berechnet, sodass dortnach ETF-Besteuerung derselbe Netto-Betrag entnommen wird. Erst dieverbleibenden Kapitalstände bilden die Grundlage für die laufendenMonatsrenten.

Annahmen zum normalen Depot (Vergleichsdepot)

  • Teilfreistellung:Für das Vergleichsdepot wird ein Aktienfonds mit 30 %Teilfreistellung unterstellt. Sowohl Vorabpauschalen als auchrealisierte Fondsgewinne werden deshalb nur zu 70 % steuerlichangesetzt.
  • Vorabpauschale:Die Vorabpauschale wird während der Ansparphase modelliert. DerBasisertrag entspricht 70 % des eingegebenen Basiszinses auf denzeitanteilig berücksichtigten Depotbestand und ist auf den positivenmodellierten Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Für unterjährige Käufewird die gesetzliche Zwölftelung vereinfacht über den jeweiligenErwerbsmonat berücksichtigt. Standardmäßig ist der Basiszins 2026von 3,20 % eingetragen; für zukünftige Modelljahre wird dieser Wertkonstant fortgeschrieben, sofern du ihn nicht änderst.
  • Steuer auf die Vorabpauschale:Die Vorabpauschale wird zunächst um die 30-%-Teilfreistellungreduziert. Erst auf diesen steuerpflichtigen Anteil wird derSparer-Pauschbetrag der Ansparphase angerechnet. Nur ein danachverbleibender Betrag löst eine Steuerberechnung aus. DerPauschbetrag steht in jedem Modelljahr neu zur Verfügung.Anschließend vergleicht der Rechner die Abgeltungsteuer von 25 %zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag mit der tariflichenEinkommensteuer (Günstigerprüfung). Bei einem Basiszins von 0 %sind Vorabpauschale und Steuer darauf im Modell exakt 0 €.
  • Anrechnung früherer Vorabpauschalen:Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden bei der späterenGewinnermittlung vollständig vom modellierten Veräußerungsgewinnabgezogen, bevor die 30-%-Teilfreistellung auf den verbleibendenGewinn angewendet wird. Dadurch soll eine Doppelbesteuerungvermieden werden.
  • Sparer-Pauschbetrag:Für Anspar- und Auszahlungsphase können getrennteSparer-Pauschbeträge eingegeben werden. Der Pauschbetrag derAnsparphase wird jährlich auf die steuerpflichtige Vorabpauschaleangewendet. Der Pauschbetrag der Auszahlungsphase wird in jedemAuszahlungsjahr auf die steuerpflichtigen ETF-Erträge angewendet.Bei 0 € wird in der jeweiligen Phase kein Pauschbetragberücksichtigt.
  • Verkäufe und Gewinnermittlung:Einzelne ETF-Käufe werden weiterhin nicht nach FIFO verfolgt.Stattdessen arbeitet der Rechner mit einem durchschnittlichenGewinnanteil des Depots und verteilt diesen anteilig auf dieEntnahmen. Die tatsächliche Steuerlast kann deshalb von derModellrechnung abweichen.
  • Günstigerprüfung:Bei steuerpflichtigen ETF-Erträgen wird weiterhin dieAbgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag mit dertariflichen Einkommensteuer auf den zusätzlichen Kapitalertragverglichen. Verwendet wird die für das Modell günstigere Variante.
  • Wiederanlage der Steuerersparnis im ETF-Depot:Wird die Steuerersparnis in das ETF-Depot investiert, zählt sieals zusätzliche Einzahlung und erhöht damit auch diemodellierte Einstandsbasis. Sie wird am Jahresende investiert underhält im Zuflussjahr keine Rendite.

Fazit

Aus unserer Sicht macht der Reformvorschlag auf sehr vielen Ebenen Sinn. Gerade zur Altersvorsorge macht es mit Blick auf die Rendite wesentlich mehr Sinn in riskantere Anlageklassen zu investieren. Vor allem weil die große Schwankungsbreite bei einem solchen Anlagezeitraum wesentlich weniger stark ins Gewicht fällt. Dass man darauf nicht schon bei der Riester gesetzt hat, dürfte einer der Gründe für das Scheitern des Produktes gewesen sein. Ein weiterer Grund waren die hohen Kosten, auch hier setzt man jetzt auf einen Kostendeckel. Allerdings bleibt zumindest offen, ob der Kostendeckel von 1 % ausreichend niedrig angesetzt ist. Wir hoffen, dass die meisten Produktanbieter deutlich unter dem 1 % Kostendeckel bleiben. Die ersten Neo-Broker haben bereits Kosten von 0 % pro Jahr angekündigt. Wichtig: Anbieter dürfen die Kosten auch während der Laufzeit erhöhen, allerdings ist ein Wechsel nach 5 Jahren wohl ohne erneute Kosten möglich. Vorsichtig sollte man vor allem bei Angeboten von Beratern sein, die jetzt „schnell“ den Riestervertrag in das Altersvorsorgedepot überführen möchten. 

Weitere Infos speziell zur neuen privaten Altersvorsorgeform gibt es auch direkt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Bei Fragen auch zu den anderen Themen könnt ihr allerdings auch jederzeit uns schreiben an: info@fiducation.de

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