Überblick: Was ist das neue Altersvorsorgegesetz?
Der Staat plant die Riester-Rente zu reformieren. Dazu sollen ab dem 1. Januar 2027 neue Produkte verfügbar sein. Das Produkt kann der 3. Säule der Altersvorsorge zugeordnet werden und gehört damit zur privaten Altersvorsorge. In diesem Beitrag erklären wir, welche Varianten es gibt und wie das neue Altersvorsorgeprodukt im Detail ausgestaltet werden könnte.

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Altersvorsorge, deren Fokus auf der privaten Vorsorge (der 3. Säule) liegt. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, die Gefahr von Altersarmut einzudämmen. Zudem soll das System durch geringere Kosten, weniger Komplexität und höhere Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden.
Entworfen wurde das Gesetz noch unter dem von Christian Lindner geführten Finanzministerium während der Ampel-Koalition. Der Kabinettsbeschluss für das neue Gesetz erfolgte bereits im Dezember 2025. Beratungen im Bundestag gab es im Februar und März 2026. Ein zentrales Ergebnis: Die neue geförderte Altersvorsorge steht künftig auch Selbstständigen offen und es gilt ein Kostendeckel von 1% für das staatlich geförderte Standardprodukt. Damit soll verhindert werden, dass Verbrauchern überteuerte Verträge vermittelt werden – ein häufiger Kritikpunkt am bisherigen Riester-System. Auch deshalb soll es jetzt ein staatliches Standardprodukt geben, das erhöht den Druck auf private Anbieter konkurrenzfähige Produkte anzubieten. Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Der Start des neuen Produktes ist am 1. Januar 2027.
Was sind die 3 Säulen der Altersvorsorge?
In Deutschland wie auch vielen weiteren Ländern wird zwischen drei Säulen der Altersvorsorge unterschieden. Zunächst die öffentlich-rechtliche Altersvorsorge, hier sind bisher wenige Reformen geplant. Lediglich das Rentenniveau von 48 % wird bis 2031 festgeschrieben, gleichzeitig kommt die sogenannte Mütterrente. Kindererziehungszeiten können damit stärker angerechnet werden. Zudem wird die sogenannte Aktivrente eingeführt. Es ist jetzt einfacher auch bei Rentenbezug steuerfrei weiteres Einkommen in Anstellung zu erzielen.
Daneben gibt es die betriebliche Altersvorsorge. Hier sind aktuell die wenigsten Änderungen geplant. Unter anderem soll die bAV stärker in kleineren Betrieben verankert werden. Auch wird über sogenannte Opt-out Systeme nachgedacht, hier müsste man aktiv widersprechen. Aktuell sind beispielsweise vermögenswirksame Leistungen eher als Opt-in Systeme ausgestaltet.
Die größte Reform betrifft allerdings die private Altersvorsorge. Vor allem die ursprüngliche Riester-Rente wird komplett auf den Kopf gestellt. Die Rürup wird indirekt reformiert existiert aber weiter. Die sogenannte Basisrente und die private Altersvorsorgeversicherung bzw. Flex werden dagegen nicht reformiert. Solche Lebensversicherungen werden sich daher auch zukünftig höchstens als Nettotarife lohnen – beziehungsweise auf Honorarbasis vermittelt. Wir haben das ganze hier für die Flex und hier für die Rürup durchgerechnet.
Darstellung der drei Säulen der Altersvorsorge
Abschaffung der Riester-Rente (de facto)
Die bisherige Riester-Rente wird abgelöst bzw. grundlegend umgebaut. Als Gründe werden angeführt, dass die Riester-Rente bisher zu kompliziert und zu teuer war und zu geringe Renditen erwirtschaftet hat.
Neues Herzstück: Das „Altersvorsorgedepot“
Während die Riester früher nur in Form einer Lebensversicherung und mit Garantiepflicht abgeschlossen werden konnte, wird das neue Produkt deutlich flexibler. Es handelt sich um ein staatlich gefördertes Depot, vergleichbar mit einem ETF-Sparplan, das sowohl von der Fonds- als auch von der Versicherungsbranche angeboten werden kann. Zudem wird es keine Garantiepflicht mehr geben, was höhere Renditechancen ermöglicht. Darüber hinaus mischt der Staat jetzt auch mit einem eigenen Angebot mit. Es soll ein Standardprodukt vom Staat angeboten werden, ähnlich wie das beispielsweise auch in Schweden der Fall ist. Dort hat das staatliche Depot Kosten von weniger als 0,1 % pro Jahr. Klar ist, dass auch die anderen Angebote zum Teil deutlich kostengünstiger werden, denn der Staat sieht einen Kostendeckel bei 1 % pro Jahr beim Standardprodukt vor. Neben dem Staat können privatwirtschaftliche Anbieter das Standarddepot anbieten. Das Standdarddepot gilt für Anlegende die selbst keine Auswahl treffen wollen und besteht aus einem chancenreichen, sowie defensiven Investmentvermögen – mit rechtzeitiger Umschichtung vor dem Renteneintritt. Daneben soll es ein Depot ohne Garantie, sowie Garantieprodukte geben. WICHTIG: Hier gibt es keinen Kostendeckel von 1 % und unwissende Kunden können hier auch weiter überteuerte Produkte verkauft bekommen. Während das Produkt ohne Garantie eine echte Neuheit ist, da man jetzt staatlich gefördert in ETFs investieren kann, ist das Garantieprodukt der wirkliche Nachfolger der Riester. Kein Kostendeckel, keine hohe Rendite durch hohe Garantieniveaus von 80 – 100 % der eingezahlten Beiträge und kein Vermögensaufbau nach Inflationsabzug durch eine extrem hohe Risikoaversion. Das Garantieprodukt eignet sich aus unserer Sicht höchstens für Anleger mit einem bevorstehenden Renteneintritt von 5 Jahren und weniger.
Eine Besonderheit gibt es für alle Depots: Abschlussgebühren werden in Zukunft über die gesamte Laufzeit verteilt. Bisher waren 5 Jahre üblich, was gerade in der Anfangsphase besonders hohe Kosten verursacht und den Zinseszinseffekt geschmälert hat.
Staatliche Förderung bei der Altersvorsorge
Bisher gab es bei Riester fixe Zulagen vom Staat, auch das ändert sich. In Zukunft wird es eine prozentuale Förderung geben, diese wird allerdings gedeckelt. So profitieren vor allem kleine und mittlere Einkommen, große Einkommen mit hohen Sparquoten bekommen keine staatliche Förderung.
Bis 360 Euro soll es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Zulage vom Staat geben.
Von 360 Euro bis 1.800 Euro soll es 25 Cent Zulage pro eingezahltem Euro vom Staat geben.
Die Gesamtzulage würde damit bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zudem soll es den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro bereits bei einer monatlichen Sparrate von 25 Euro geben.
In den ersten Entwürfen hatten zudem nur Arbeitnehmer Anspruch auf die staatliche Förderung. Nach neuer Gesetzeslage sollen auch Selbstständige von dem neuen Angebot profitieren. Wie bereits bei der Riester bleiben die Vorteile damit für eher einkommensschwache Haushalte mit Kindern am größten. Allerdings jetzt in einer Form, bei der langfristig die Durchschnittsrendite deutlich höher liegen dürfte, insbesondere wenn man auf ETFs als Anlageprodukt setzt.
Nach dem aktuellen Entwurf soll nicht nur die staatlich geförderte Einzahlung von bis zu 1.800 Euro pro Jahr möglich sein. Mit Zulagen läge dann die Einzahlung bei 2.340 Euro. Genau diese Höhe soll auch steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sein. Heißt um diesen Betrag wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Mit der Günstigerprüfung wird hier dann geprüft, lohnen sich die Zulagen mehr oder der Steuervorteil. Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 30 % dürfte die steuerliche Förderung spannender sein. Zusätzlich sollen in demselben Vertrag weitere 5.040 Euro pro Jahr ungefördert eingezahlt werden können. Damit läge die maximale Einzahlung pro Vertrag bei insgesamt 6.840 Euro jährlich.
Darüber hinaus soll auch ein zweiter Vertrag möglich sein. Wird die Förderung bereits mit dem ersten Vertrag vollständig ausgeschöpft, wäre dieser zweite Vertrag zwar ungefördert, könnte aber ebenfalls mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr bespart werden. Insgesamt wären damit Einzahlungen von bis zu 13.680 Euro jährlich beziehungsweise 1.140 Euro pro Monat möglich und das ohne Vorabpauschale und Abgeltungssteuer. Dadurch könnte das Produkt also auch für Personen interessant werden, die relativ viel ansparen, da die fehlende Vorabpauschale und Abgeltungssteuer den Zinseszinseffekt stärker zur Wirkung kommen lassen.
Auszahlungsphase der „Neuen Riester“
Bisher ist geplant das Kapital in der Auszahlungsphase entweder lebenslang verrenten zu lassen oder aber einen Auszahlungsplan zu bestimmen. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Zudem ist es möglich eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von 30 % des Depotvolumens auszahlen zu können. Zumindest an Lebenspartner ist eine Vererbung in jedem Fall vorgesehen. Bei einer lebenslangen Verrentung kann es mit der Vererbung allerdings für andere Verwandtschaftsgrade schwieriger werden, teilweise müssen hier staatliche Förderungen zurückgezahlt werden. Immerhin geht das Vermögen im Todesfall nicht mehr vollständig verloren, wie es bei der Riester-Rente der Fall war.
Da zumindest die geförderten Einzahlungen in der Ansparphase steuerfrei sind, muss im Alter die Steuer nachgelagert bezahlt werden, für den geförderten Anteil wird hier die persönliche Einkommenssteuer fällig. Der ungeförderte Anteil unterliegt bei einer Verrentung der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung. Beispiel: Bei einer Rente von 500 Euro sind mit einem Rentenbeginn ab 67 nur 17 % steuerpflichtig. Das heißt 500 x 0,17 = 85 Euro, die mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen. Bei der Einmalauszahlung greift die sogenannte Halbertragsvariante. Nach 12 Jahren Laufzeit und bei einem Alter über 62 Jahren muss hier noch die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz im Alter sollte man daher genau prüfen was sich mehr rechnet – das ETF Depot (30 % Teilfreistellung, Abgeltungssteuer & Vorabpauschale) oder das neue Altersvorsorgedepot (keine Abgeltungssteuer & Vorabpauschale in Ansparphase, dafür später Einkommensteuer).
Das sind die Optionen für den „Alten Riestervertrag“
Auch alte Riesterverträge können in das Modell der neuen Förderung übertragen werden. Gerade mit Blick auf die Vererbung, aber auch der Garantieentbindung kann das sehr sinnvoll sein.
Frühstart Rente für junge Menschen
Geplant ist, dass Eltern ab Vollendung des sechsten Lebensjahres ihres Kindes ein Altersvorsorgedepot abschließen können. Hier zahlt der Staat 10 Euro pro Monat ein, dieser Betrag kann selbst beliebig aufgestockt werden. Ab dem 18. Lebensjahr können diese Depots dann nahtlos an die neue Riester angeknüpft werden und bleiben bis zur Auszahlung im Alter steuerfrei. Zudem soll es für alle Personen unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro für das Altersvorsorgedepot geben.
Fazit
Aus unserer Sicht macht der Reformvorschlag auf sehr vielen Ebenen Sinn. Gerade zur Altersvorsorge macht es mit Blick auf die Rendite wesentlich mehr Sinn in riskantere Anlageklassen zu investieren. Vor allem weil die große Schwankungsbreite bei einem solchen Anlagezeitraum wesentlich weniger stark ins Gewicht fällt. Dass man darauf nicht schon bei der Riester gesetzt hat, dürfte einer der Gründe für das Scheitern des Produktes gewesen sein. Ein weiterer Grund waren die hohen Kosten, auch hier setzt man jetzt auf einen Kostendeckel. Allerdings bleibt zumindest offen, ob der Kostendeckel von 1 % ausreichend niedrig angesetzt ist. Wir hoffen, dass die meisten Produktanbieter deutlich unter dem 1 % Kostendeckel bleiben.
Weitere Infos speziell zur neuen privaten Altersvorsorgeform gibt es auch direkt auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Bei Fragen auch zu den anderen Themen könnt ihr allerdings auch jederzeit uns schreiben an: info@fiducation.de