Schlagwort Studium

Ausbildungskosten in der Steuer absetzen

So setzt du deine Studiumskosten ab
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten wird in Deutschland zwischen Erst- und Zweitausbildung unterschieden. Bei der Erstausbildung können Kosten bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der Zweitausbildung sind die Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, was auch einen Verlustvortrag ermöglicht. Typische absetzbare Kosten sind Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und Arbeitsmittel. Wichtig ist, dass die jeweiligen Kosten in der Steuererklärung korrekt angegeben werden, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
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