Ausbildungskosten richtig ansetzen
Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten in Deutschland: Was man wissen muss:
Die Kosten für eine Ausbildung können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Erstausbildungskosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Für eine Zweitausbildung oder ein berufsbegleitendes Studium besteht dagegen die Möglichkeit, die Ausbildungskosten als Werbungskosten unbegrenzt abzusetzen. Das kann erhebliche Steuervorteile bringen, da Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen direkt mindern. Zu den absetzbaren Ausgaben gehören u.a. Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und Arbeitsmittel.