Quellensteuer aus Dänemark zurückholen

Auf Dividenden von dänischen Unternehmen wird Quellensteuer einbehalten. Ein Teil davon wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, der andere Teil kann auf Antrag erstattet werden. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie du die Quellensteuer zurückfordern kannst.

Wenn Du Dividenden – also Gewinne, die eine Aktiengesellschaft an Dich ausschüttet – aus dem Ausland erhältst, wird dort Quellensteuer einbehalten. In Deutschland zahlst Du darauf zusätzlich die Abgeltungsteuer. Je nach Land wird ein Teil der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, den Rest kannst Du Dir erstatten lassen. Die Rückerstattung der restlichen Quellensteuer ist von Land zu Land unterschiedlich. In einem früheren Blogbeitrag haben wir bereits erklärt, wie Du Dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückerstatten lassen kannst. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie das bei dänischen Dividenden funktioniert.

Welcher Steuer fällt bei Dänischen Dividenden an?

Bekannte und beliebte dänische Aktien sind Vestas (WKN 913769), Pandora (WKN A1C6JV), Coloplast (WKN A1KAGC), Novo Nordisk (WKN A1XA8R) oder auch Ørsted (WKN A0NBLH). Dänemark erhebt eine Quellensteuer von 27% auf Dividenden. 15 % sind in Deutschland auf die Abgeltungsteuer anrechenbar, die restlichen 12 % werden in Dänemark auf Antrag erstattet. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Erhalt der Dividende.

Beispiel: Dividenden insgesamt 10.000 DKK, davon wurden 27 % = 2.700 DKK einbehalten, 15 % = 1.500 DKK sind in Deutschland anrechenbar und der Rest = 12 % = 1.200 DKK kann über den Antrag zurückgefordert werden.

Ab welchem Betrag lohnt sich die Erstattung?

Die Beantragung ist im Großen und Ganzen nicht kompliziert, aber du wirst wahrscheinlich 30 bis 60 Minuten dafür brauchen. Außerdem kann es sein, dass deine Bank Gebühren für den Erhalt der Fremdwährung erhebt. Wir selbst würden den Antrag daher nur stellen, wenn wir mit einer Rückzahlung von mindestens 50 € rechnen. Die erhaltenen Dividenden sollten also mindestens 400 € betragen. Das Schöne daran ist, dass du den Antrag bis zu 3 Jahre rückwirkend stellen kannst, d.h. Dividendenerträge von ca. 133 € pro Jahr reichen aus, damit sich der Erstattungsaufwand aus unserer Sicht lohnt.

Steuer zurückholen – so geht’s

Die Dänen haben das Antragsverfahren vor einigen Jahren vollständig digitalisiert. Auf der Website kann zwischen Dänisch und Englisch gewählt werden.

Schritt 1:
Für den Antrag benötigst du eine Wohnsitzbestätigung deines Finanzamtes. Damit wird bestätigt, dass du in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Schicke einfach das englischsprachige Formular – eventuell mit einem kurzen, höflichen Anschreiben auf Deutsch – in zweifacher Ausfertigung an dein deutsches Wohnsitzfinanzamt und bitte um Ausstellung der Wohnsitzbestätigung. Bei vielen Finanzämtern kannst du das Ganze auch einfach per online Formular einreichen. In der Regel bekommst du das Formular nach ein bis zwei Wochen zurück, so zumindest unsere bisherige Erfahrung. Gebühren fallen dafür nicht an. Eine der beiden Kopien behält in der Regel das deutsche Finanzamt.

Eine Vorlage für das Formular findest du hier.

Schritt 2:
Nach Erhalt der Wohnsitzbestätigung ist der Antrag über folgende Website einzureichen.

Du wählst aus, dass du Aktionär bist.

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Schritt 3:
In der Regel hast du die Aktien als Privatperson gekauft, deshalb wählst du „a person“. Außerdem gibst du hier neben deinen Adressdaten auch deine deutsche Steuer-Identifikationsnummer (TIN) an.

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Schritt 4:
Im vierten Schritt gibst du alle Dividenden an, die du erhalten hast und für die du eine Rückerstattung der Quellensteuer beantragen möchtest. Dazu musst du auch einen Beleg über die erhaltene Dividende und die abgezogene Quellensteuer einreichen. Am besten eignet sich dafür das PDF der Dividendengutschrift, das du in der Regel von deinem Broker in dein Postfach erhältst.

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Schritt 5:
Im vorletzten Schritt reichst du die Wohnsitzbestätigung deines Finanzamtes ein.

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Schritt 6:
Im letzten Schritt musst du deine Bankverbindung für die Rückerstattung angeben. Wenn du hier eine Bank kennst, die besonders niedrige Gebühren für Fremdwährungsgutschriften erhebt, schreibe sie uns in die Kommentare.

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Schritt 7:
Zum Abschluss gibt es nochmal eine Zusammenfassung. Nach Abschicken des Antrags erfolgt folgende Bestätigung:

Rückerstattung dänische Quellensteuer

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 18 Monate betragen. Da es in der Vergangenheit einen groß angelegten Betrug bei der Rückerstattung der dänischen Quellensteuer in Milliardenhöhe gegeben hat, ist das Verfahren insgesamt etwas langsamer und die dänischen Steuerbehörden prüfen sehr genau. Über eine besonders lange Bearbeitungszeit musst du dich aber nicht ärgern. Denn die Dänen sind verpflichtet, eine Zinsvergütung zu zahlen, wenn die Bearbeitungszeit eine Frist von 6 Monaten überschreitet. Diese beträgt 0,4 % für jeden angefangenen Monat.

Fazit

Wer einzelne Aktien kauft und höhere Dividenden erhält, sollte sich mit dem Thema Quellensteuer auseinandersetzen. Da der Prozess aber nur alle drei Jahre durchlaufen werden muss, ist der Aufwand insgesamt überschaubar. Klar ist aber auch: Wer sein Geld in ETFs anlegt, hat es deutlich bequemer und muss sich um Themen wie die Quellensteuer nicht kümmern.

Disclaimer: Keine Steuerberatung, für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen

 

2 Kommentare

  1. Ihre Ausführungen zur (teilweisen) Quellensteuer-Rückholung sind sehr !!!! hilfreich. Nur noch eine offene Frage. Wie ist zu verfahren, wenn der Kauf der NovoNordisk Papiere von Eheleuten erfolgte (Depotführung ebenfalls auf Eheleute). Sind dann getrennte Anträge zu stellen?

    • Hallo,
      das ist eine gute Frage – hier können wir dir leider nur bedingt weiterhelfen. Da man im Tool der dänischen Finanzverwaltung nur eine Person auswählen kann, wäre unser Vorgehen hier zwei Anträge zu stellen. Im Zweifel bitte den Steuerberater fragen.

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