Französische Quellensteuer zurückholen oder befreien lassen – Schritt für Schritt

Frankreich erhebt auf Dividenden aus französischen Aktien eine Quellensteuer von 25 bis 30 %. Für deutsche Anleger bedeutet das: Zusätzlich zur regulären Steuerlast in Deutschland werden in Frankreich hohe Abzüge vorgenommen. Da es jedoch interessante Investmentmöglichkeiten, wie beispielsweise LVMH, Pernod Ricard oder Sanofi, gibt, erklären wir in diesem Beitrag, wie du als deutscher Privatanleger die französische Quellensteuer teilweise zurückholen kannst und warum es sich lohnen kann, die sogenannte Vorabbefreiung zu nutzen.

Wenn Du Dividenden – also Gewinne, die eine Aktiengesellschaft an Dich ausschüttet – aus dem Ausland erhältst, wird dort Quellensteuer einbehalten. In Deutschland zahlst Du darauf zusätzlich die Abgeltungsteuer. Je nach Land wird ein Teil der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, den Rest kannst Du Dir erstatten lassen. Die Rückerstattung der restlichen Quellensteuer ist von Land zu Land unterschiedlich. In einem früheren Blogbeitrag haben wir bereits erklärt, wie Du Dir die Quellensteuer aus der Schweiz zurückerstatten lassen kannst. Auch für die Rückerstattung aus Dänemark haben wir bereits einen Blogbeitrag geschrieben. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie das bei französischen Dividenden funktioniert.

Wie hoch ist die französische Quellensteuer?

Frankreich verlangte lange Zeit stolze 30 %, bevor der Satz 2018 für Nichtansässige auf 12,8 % gesenkt wurde. Das klingt erstmal gut, oder? Leider wissen die französischen Behörden jedoch nicht automatisch, ob du tatsächlich in Deutschland steuerpflichtig bist. Deshalb werden in der Regel weiterhin 30 % Quellensteuer einbehalten, obwohl du als Deutscher eigentlich nur 12,8 % zahlen müsstest. Interessanterweise hängt der einbehaltene Satz auch von der Depotbank ab. Teilweise werden auch „nur” 25 oder 28 % einbehalten. Aber auch mit dem leicht geringeren Satz wird deine Rendite deutlich geschmälert.

Quellensteuer Frankreich

Wir haben zuletzt im Jahr 2023 eine Dividende von der französischen Sanofi-Aktie erhalten. Bei der comdirect wurde eine Quellensteuer in Höhe von 25 % einbehalten. Da wir in Deutschland einen Sparerpauschbetrag nutzen, hat kein weiterer Steuerabzug stattgefunden. Auf der Dividendengutschrift wird darauf hingewiesen, dass eine Quellensteuer in Höhe von 26,49 € auf Antrag erstattet werden kann.

Grundsätzlich musst du nämlich auf Dividenden aus Frankreich 30 % Quellensteuer zahlen. Davon werden 12,8 % mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Die restlichen 17,2 % kannst du dir von den französischen Steuerbehörden erstatten lassen.
Die Erstattung der Quellensteuer in Frankreich ist jedoch sehr kompliziert. Hier gibt es zwei Optionen:

1. Empfehlenswert für Privatanleger ist ein Antrag auf Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer. Durch das Ausfüllen einiger Formulare und die Zusammenarbeit mit deiner Bank kannst du deine Steuerlast für drei Jahre relativ einfach von 30 % auf 12,8 % reduzieren.

2. Nicht empfehlenswert: Du kannst als Privatanleger im Nachgang eine Rückerstattung deiner Quellensteuer bei den französischen Steuerbehörden anfordern.

So beantragst du die Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer – Schritt für Schritt

Wenn du französische Dividenden erhältst, kannst du in vielen Fällen eine Vorabbefreiung von der Quellensteuer beantragen. Damit zahlst du statt des vollen Steuersatzes nur die reduzierte Quellensteuer von 12,8 %, vorausgesetzt, du kannst nachweisen, dass dein Wohnsitz in Deutschland liegt. Dies erfolgt über das Formular 5000DE Wohnsitzbescheinigung („Formulaire 5000-DE-SD Attestation de résidence“).

1. Formular 5000DE herunterladen

Das offizielle Formular kannst du direkt hier herunterladen. Es umfasst sechs Seiten. Für das Formular gibt es zusätzlich auch eine Ausfüllhilfe als PDF-Datei, die unterstützen kann.

2. Formular ausfüllen und an dein Finanzamt schicken

Das Formular ist in drei Abschnitte unterteilt, die jeweils für verschiedene Stellen bestimmt sind:

  • Seite 1-2: Wohnsitzbescheinigung für die ausländische Behörde (dein Finanzamt)
  • Seite 3-4: Wohnsitzbescheinigung für dich als Gläubiger
  • Seite 5-6: Wohnsitzbescheinigung für die französische Verwaltung

Es reicht, wenn du die erste Doppelseite sorgfältig ausfüllst, da die Daten dann automatisch auf die weiteren Seiten übertragen werden. Verwende beim Ausfüllen des Landes nicht das Wort „Deutschland“, sondern „ALLEMAGNE“ oder „GERMANY“. Vermeide Streichungen oder Änderungen im Formular, da dies zu einer Ablehnung führen kann. Drucke die Formulare doppelseitig aus, sodass du am Ende drei Formulare mit Vorder- und Rückseite hast.

Unterschreibe und datier alle drei Exemplare und sende sie an dein zuständiges Finanzamt. Gerne kannst du dafür auch das folgende von uns vorformulierte Anschreiben nutzen:

Betreff: Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie ein Formular („Wohnsitzbescheinigung“) zur Vorabfreistellung von Dividendenerträgen aus Frankreich. Bitte senden Sie mir das ausgefüllte Formular zurück.

Vielen Dank

3. Ansässigkeitsbescheinigung an die DKB oder deine Bank schicken

Nach einiger Zeit bekommst du vom Finanzamt die unterschriebenen Formulare zurück – dabei erhältst du zwei Exemplare: eines für deine Unterlagen und eines für die französischen Behörden. Das dritte Formular verbleibt beim Finanzamt.

Die Version für die französischen Behörden schickst du in zweifacher Ausführung an deine Bank. Für DKB-Kunden lautet die Adresse:

Deutsche Kreditbank AG
Depotverwaltung
Fachbereich Quellensteuervorabreduzierung
Jägerallee 23
14469 Potsdam

Damit ist der Vorgang für dich abgeschlossen und die DKB kümmert sich um die weiteren Schritte. Die DKB verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 30 €. Dazu kommen noch Kosten für den Postversand, womit schätzungsweise Gesamtkosten von ca. 35 € anfallen. SBroker bietet den Service auch noch an. Hier schlägt die Vorabbefreiung mit nur 20 Euro zu Buche, sie ist allerdings auch nur zwei Jahre lang gültig (bei der DKB drei Jahre).

Gültigkeit der Vorabbefreiung & wichtige Fristen

Die Vorabbefreiung von der französischen Quellensteuer gilt bei der DKB für das Ausstellungsjahr plus zwei weitere Kalenderjahre. Beispiel: Wird sie 2026 ausgestellt, ist sie bis Ende 2028 gültig. Danach musst du den Antrag erneuern – spätestens bis zum 31. März des dritten Jahres, um wieder den reduzierten Steuersatz zu nutzen.

Damit die Vorabbefreiung rechtzeitig wirksam wird, sollte sie mindestens vier Wochen vor der Dividendenzahlung bei der französischen Lagerstelle hinterlegt sein. Ein Beispiel: Die Dividende wird am 27. Mai 2025 ausgezahlt, Ex-Tag ist der 23. Mai. Um die Steuerermäßigung zu erhalten, solltest du den Antrag spätestens Anfang April 2025 starten.

So beantragst du die Rückerstattung deiner zu viel einbehaltenen Quellensteuer

Sehen wir uns kurz die Variante an, die wir nicht empfehlen würden. Nur in Ausnahmefällen, das heißt, wenn bereits sehr hohe Dividenden aus Frankreich eingegangen sind, würden wir diese wählen. Das Verfahren in Frankreich ist nämlich aufwendig und mit Kosten verbunden.

Dafür müssen Anleger ihren Dividendenbeleg angeben und das Formular 5000-DE vom Finanzamt abstempeln lassen und das Formular 5001-DE ausfüllen. Die Bank verlangt dafür meist eine Bearbeitungsgebühr, die ING zum Beispiel 50 Euro. Doch das ist noch nicht alles. Frankreich verlangt überdies die Bescheinigung 2777 der Verwahrstelle Clearstream, die mit weiteren 75 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten fallen für jede einzelne Dividendenzahlung an, für die eine Rückerstattung gefordert wird.

Dieses Verfahren ist äußert komplex und lohnt sich in der Regel nicht – daher raten wir davon ab.

Fazit

Auch in Frankreich gibt es für Investoren und Dividenden-Liebhaber einige spannende Aktien. Insbesondere im Bereich Luxus, Design, Kosmetik und Lebensmittel gibt es viele französische Unternehmen, die zu den Weltmarktführern gehören und deshalb auch für dein Depot interessant sein könnten. Dazu gehören die Luxuskonzerne LVMH und Hermés und der Kosmetikkonzern L’Oreal. Darüber hinaus sind noch Danone (Lebensmittel), Air Liquide (Industriegase) und Pernod Ricard (Alkoholische Getränke und Spirituosen) bekannt und bei Anlegern beliebt.

Wir empfehlen auf jeden Fall, die Vorabbefreiung zu nutzen. Wann lohnt sich diese? Bei einem Investment von 1.000 € ist die Dividende in der Regel zu gering und der Aufwand zu hoch. In unserem obigen Beispiel mit der Sanofi-Aktie würde sich der Aufwand rein finanziell schon lohnen, wenn man die investierte Zeit unberücksichtigt lässt. Wer mehr als 10.000 € investiert, sollte auf jeden Fall darüber nachdenken, die Vorabbefreiung der DKB zu nutzen.

Disclaimer: Keine Steuerberatung, für eventuelle Fehler wird keine Haftung übernommen

 

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