Finanzen in der Schwangerschaft

Wer Nachwuchs erwartet, muss sich neben dem Elterngeld auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Während der Elternzeit ändert sich bei vielen Versicherungen der Beitragsstatus, zudem kommen neue Absicherungen für das Kind hinzu.

In diesem Beitrag haben wir eine kompakte Übersicht erstellt, was Eltern bei den wichtigsten Versicherungen beachten müssen und wie sich das Elterngeld optimieren lässt.

Mutterschaftsgeld: finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes

Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen erhalten viele berufstätige Mütter Mutterschaftsgeld. Die Schutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei bestimmten weiteren Fällen kann sie länger dauern.

Wenn Du gesetzlich krankenversichert und selbst Mitglied einer Krankenkasse bist, zahlt Deine Krankenkasse während dieser Zeit Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Dein durchschnittlicher Nettolohn darüber, kommt zusätzlich ein Arbeitgeberzuschuss hinzu. Dadurch wird das bisherige durchschnittliche Nettoeinkommen während der Mutterschutzfrist grundsätzlich weitgehend ausgeglichen.

Für privat krankenversicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen gelten andere Regelungen: Sie können Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Auch hier kann ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss bestehen.

Wichtig: Das Mutterschaftsgeld wird für die Mutterschutzfristen gezahlt und ist nicht mit dem Elterngeld gleichzusetzen. Für die ersten Lebensmonate des Kindes kann das Mutterschaftsgeld beziehungsweise der Arbeitgeberzuschuss zudem auf das Elterngeld der Mutter angerechnet werden. Deshalb lohnt es sich, die finanzielle Planung für die Zeit rund um die Geburt frühzeitig vorzunehmen. Dazu zählt auch ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse, da für das Mutterschaftsgeld der Netto-Lohn maßgeblich ist. Ein Wechsel der Steuerklasse sollte bereits 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Das kann sich auch positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken, was in einem späteren Teil besprochen wird. 

Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs

Die Art Deiner Krankenversicherung bestimmt, ob Du während der Elternzeit Beiträge zahlen musst:

  • Gesetzlich pflichtversichert: Wenn Du vor der Geburt regulär angestellt und gesetzlich pflichtversichert warst, bleibst Du während des Elterngeldbezugs beitragsfrei versichert. Voraussetzung ist, dass Du in dieser Zeit kein anrechenbares Einkommen, zum Beispiel durch eine Teilzeitarbeit, erzielst.
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Hier entfällt die Beitragspflicht nicht automatisch. Deine Beiträge werden anhand Deines aktuellen Einkommens (dazu zählen bspw. auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge) ermittelt; dabei gelten Mindestbeiträge. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa wenn Dein Ehepartner gesetzlich versichert ist – kannst Du in die kostenfreie Familienversicherung wechseln.
  • Privat krankenversichert (PKV): Als Privatversicherter musst Du Deine Beiträge vollständig selbst weiterzahlen. Der Arbeitgeberanteil entfällt während der Elternzeit, es sei denn, Du arbeitest in Teilzeit weiter. Informiere Dich am besten vorab bei Deinem PKV-Anbieter, ob eine Beitragsfreistellung oder andere Optionen während der Elternzeit möglich sind.

Krankenversicherung für Dein Baby

Dein Kind muss ab der Geburt eigenständig versichert werden. Wo das geschieht, hängt vom Versicherungsstatus von Dir und Deinem Partner ab:

  • Beide Eltern gesetzlich versichert: Dein Baby kann über eine gesetzliche Krankenkasse kostenlos familienversichert werden.
  • Beide Eltern privat versichert: Dann muss auch Dein Kind privat versichert werden. Dafür fallen eigene Beiträge an.
  • Ein Elternteil gesetzlich, einer privat versichert: Hier kommt es unter anderem auf das Einkommen an. Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als der gesetzlich Versicherte und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind in der Regel nicht kostenlos familienversichert werden. Es muss dann entweder privat oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, jeweils gegen eigene Beiträge.

Weitere wichtige Versicherungen für junge Familien

Mit der Geburt Deines Kindes verändert sich auch der Absicherungsbedarf Deiner gesamten Familie. Folgende Versicherungen und Anpassungen solltest Du prüfen:

  • Private Haftpflichtversicherung: Prüfe Deinen bestehenden Tarif. Ein Single- oder Paartarif sollte zeitnah in einen Familientarif umgewandelt werden, damit auch Deine Kinder mitversichert sind. Das gilt insbesondere auch für Schäden, die aufgrund der sogenannten Deliktsunfähigkeit von Kindern entstehen können.
  • Risikolebensversicherung: Sie dient der existenziellen Absicherung Deiner Familie, falls Dir oder Deinem Partner etwas zustößt. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um beispielsweise laufende Kredite, etwa für eine Immobilie, abzusichern und den Lebensunterhalt Deines Kindes über mehrere Jahre zu gewährleisten.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Dein Einkommen bildet das finanzielle Fundament Deiner Familie. Eine BU kann Dich vor einem erheblichen finanziellen Absturz schützen, wenn Du Deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
  • Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung: Der gesetzliche Unfallschutz für Kinder greift nur in bestimmten Bereichen, beispielsweise während des Besuchs einer Kita. Unfälle zu Hause oder in der Freizeit sind dadurch nicht vollständig abgesichert. Eine private Kinderunfallversicherung kann diese Lücke schließen. Eine Kinderinvaliditätsversicherung geht noch weiter und kann auch bei schweren Erkrankungen Leistungen erbringen.

Nächste Schritte für Dich als Elternteil

  1. Krankenkasse kontaktieren: Melde den Beginn Deiner Elternzeit rechtzeitig Deiner Krankenversicherung. So kannst Du verbindlich klären, wie sich Dein Versicherungs- und Beitragsstatus während der Elternzeit verändert.
  2. Meldung nach der Geburt: Nach der Geburt benötigst Du unter anderem die Geburtsurkunde Deines Kindes, um das Elterngeld zu beantragen und Dein Baby bei der Krankenversicherung anzumelden.

Kindergeld: Anspruch, Antrag und Auszahlung

Ab dem Monat der Geburt hast du grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Es wird mindestens bis zum 18. Geburtstag deines Kindes gezahlt und soll dazu beitragen, die grundlegende Versorgung deines Kindes finanziell abzusichern. Derzeit beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Den Antrag stellst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, die für deinen Wohnort zuständig ist. Die erforderlichen Formulare findest du online bei der Agentur für Arbeit oder direkt bei der Familienkasse vor Ort. Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist oder Versorgungsbezüge erhältst, musst du den Antrag in der Regel bei deiner zuständigen Dienststelle stellen. Für den Antrag benötigst du deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Steuer-ID deines Kindes. Die Steuer-ID deines Kindes wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern normalerweise innerhalb von drei Monaten nach der Geburt automatisch mitgeteilt. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind beim Einwohnermeldeamt angemeldet wurde. Die erforderlichen Daten werden anschließend automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Am besten beantragst du das Kindergeld möglichst zeitnah nach der Geburt. So stellst du sicher, dass die Auszahlung schnell erfolgen kann. Auch wenn du den Antrag später stellst, kann das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt werden – allerdings grundsätzlich nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Wenn ihr als Eltern gemeinsam für euer Kind sorgt, solltet ihr euch außerdem frühzeitig einigen, welcher Elternteil das Kindergeld beantragen und erhalten soll. Denn das Kindergeld wird grundsätzlich nur an einen Elternteil ausgezahlt. 

Wie Dein Elterngeld möglichst hoch ausfällt

Dein Einkommen in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat Deines Kindes ist grundsätzlich entscheidend für die Höhe Deines Elterngeldes. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat.

Um den Höchstbetrag von 1.800 Euro zu erreichen, muss Dein maßgebliches durchschnittliches Nettoeinkommen entsprechend hoch sein. Wenn Du weniger verdient hast, fällt auch Dein Elterngeld entsprechend niedriger aus. Ein Mindestbetrag von 300 Euro steht Dir grundsätzlich auch dann zu, wenn Du im Bemessungszeitraum kein Einkommen hattest (dieser wird auf die Grundsicherung angerechnet).

Wenn Du angestellt bist, kann es sinnvoll sein, Dein maßgebliches Nettoentgelt bereits vor dem Bezug des Elterngeldes zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit kann dabei ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse sein. Dadurch kann sich das monatliche Nettoeinkommen der Person erhöhen, die später Elterngeld beziehen möchte.

So kann beispielsweise ein Wechsel in die Steuerklasse III gegenüber der bisherigen Steuerklasse IV oder V zu einem höheren Elterngeld führen. Der Wechsel sollte allerdings frühzeitig erfolgen, da für die Elterngeldberechnung grundsätzlich die Steuerklasse berücksichtigt wird, die im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat.

Auch Sonderzahlungen wie ein Bonus oder Weihnachtsgeld können bei der Berechnung eine Rolle spielen. Entscheidend ist dabei, wie diese Zahlungen steuer- und elterngeldrechtlich eingeordnet werden.

Das klassische Basiselterngeld wird grundsätzlich für bis zu zwölf Monate gezahlt. Insgesamt sind sogar bis zu 14 Monate möglich, wenn Du und Dein Partner die sogenannten Partnermonate nutzt.

Dafür müssen beide Elternteile Elterngeld beantragen. Ein typisches Modell sieht beispielsweise so aus: Ein Elternteil bezieht zwölf Monate Elterngeld und bleibt in dieser Zeit zu Hause, während der andere Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Die entsprechenden Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein.

Elterngeld erhalten, obwohl Du direkt wieder arbeitest

Neben dem klassischen Basiselterngeld gibt es das ElterngeldPlus. Damit kannst Du Elterngeld grundsätzlich über einen längeren Zeitraum beziehen – dafür fällt der monatliche Betrag entsprechend niedriger aus.

ElterngeldPlus ist insbesondere interessant, wenn Du nach der Geburt relativ schnell wieder in Teilzeit arbeiten möchtest. So kannst Du die Betreuung Deines Kindes und Deine berufliche Tätigkeit miteinander kombinieren.

Auch beim ElterngeldPlus gibt es die Möglichkeit, von den sogenannten Partnerschaftsbonusmonaten zu profitieren. Wenn Du und Dein Partner gleichzeitig in einem bestimmten Umfang Teilzeit arbeiten und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, könnt Ihr dadurch zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten.

Viele Paare nutzen diese Möglichkeit nicht. Sie kann sich jedoch insbesondere dann anbieten, wenn ein Elternteil nach der Geburt wieder in den Beruf einsteigt. Je nach individueller Situation kann dadurch auch das gemeinsame Nettoeinkommen der Familie während dieser Zeit höher ausfallen.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus können außerdem miteinander kombiniert werden. Du kannst beispielsweise zunächst mehrere Monate Basiselterngeld beziehen und anschließend ElterngeldPlus nutzen. Dadurch lässt sich der Bezugszeitraum entsprechend verlängern.

Hier geht es zum offiziellen Rechner des Bundes: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr#/abfrageteil/startseite

Elterngeld-Rechner

Berechne schnell und unverbindlich, wie hoch dein Elterngeld ungefähr ausfallen kann.

1. Einkommen vor der Geburt

2. Welche Leistung möchtest du berechnen?

3. Familiensituation

Voraussichtliches Basiselterngeld
0 €
ungefährer monatlicher Betrag
Berechnungsquote
65 %
Ohne Einkommen danach
0 €
Einkommensverlust
0 €
Elterngeld-Netto vor der Geburt0 €
Berücksichtigtes Einkommen vor der Geburt0 €
Einkommen nach der Geburt0 €
Berechneter Grundbetrag0 €
Geschwisterbonus0 €
Mehrlingszuschlag0 €
Voraussichtlicher Monatsbetrag0 €
Wichtig: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine rechtsverbindliche Berechnung. Das tatsächliche Elterngeld kann abweichen, insbesondere weil das Elterngeld-Netto nach gesetzlichen Regeln ermittelt wird und nicht zwingend dem Netto auf der Gehaltsabrechnung entspricht.
Hinweis zu ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus kann grundsätzlich doppelt so lange bezogen werden. Der Rechner verwendet für die Orientierung den gesetzlichen Deckelungsmechanismus.
Berechnungsgrundlage: allgemeine Informationen des Familienportals des Bundes zum Elterngeld. Stand der hier hinterlegten Werte: 2026.

Wie viel Geschwisterbonus kann man erhalten

Der Geschwisterbonus beim Elterngeld beträgt 10 Prozent des dir ansonsten zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld bzw. 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus. Voraussetzung um den Geschwisterbonus zu erhalten, ist erfüllt wenn mindestens eine der folgenden Situation zutrifft:

  • Ein weiteres Geschwisterkind ist unter 3 Jahre alt.
  • Mindestens zwei weitere Geschwisterkinder sind beide unter 6 Jahre alt.
  • Ein weiteres Geschwisterkind mit einer Behinderung (Grad der Behinderung, GdB, von mindestens 20) ist unter 14 Jahre alt.

Ab wann erhält man kein Elterngeld mehr?

Die aktuelle Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen sowohl für Paare als auch Alleinerziehende (gültig für Geburten ab dem 1. April 2025).
Wichtig, dass zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttogehalt und kann deutlich darunter liegen. Unter anderem weil verschiedenste Sozialversicherungen steuermindernd sind.

Wie wirkt sich Elterngeld auf die Rente aus?

Der Bezug von Elterngeld selbst wirkt sich nicht direkt auf Ihre Rente aus, da vom Elterngeld keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden. Für Deine spätere Rente sind stattdessen die sogenannten Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten entscheidend, die parallel zur Elternzeit und zum Elterngeldbezug laufen. Der Staat zahlt für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein (Kindererziehungszeit). Sie werden für diese Zeit so gestellt, als hätten Sie das durchschnittliche Gehalt aller Versicherten in Deutschland verdient. Die Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung standardmäßig der Mutter zugeschrieben. Möchte stattdessen der Vater die Rentenpunkte für die Erziehung erhalten, müssen beide Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben. Diese wirkt maximal zwei Monate rückwirkend. Bis zum 10. Geburtstag des Kindes sind zudem Berücksichtigungszeiten relevant, die bei der Bewertung von Lücken im Versicherungsverlauf helfen.

Arbeitest du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit oder im Minijob, zahlst du (bzw. dein Arbeitgeber) anteilig weiter Rentenbeiträge, was den Rentenanspruch zusätzlich erhöhen kann.

Falls du Unterstützung benötigst, schreibe uns gerne an info@fiducation.de oder buche Dir einen Termin über unser Kontaktformular bei unseren Unterstützungsleistungen. https://fiducation.de/unterstuetzungsleistungen/

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026

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